Der Stän­de­rat hat zwei Motio­nen zur Siche­rung der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr ange­nom­men. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft begrüsst diese Ent­scheide. Ange­sichts der jüngs­ten Ent­wick­lun­gen im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr ist eine sta­bi­le För­de­rung des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs zen­tral, um das gesetz­li­che Ver­la­ge­rungs­ziel nicht voll­ends aus den Augen zu ver­lie­ren. Auch kann damit Pla­nungs­si­cher­heit für die ent­spre­chen­den Unter­neh­men geschaf­fen werden. 

Der Stän­de­rat hat anläss­lich der Früh­jahrs­ses­si­on zwei Motio­nen ange­nom­men, mit denen die finan­zi­el­le För­de­rung für die Ver­la­ge­rung des alpen­que­ren­den Güter­ver­kehrs auf die Schie­ne auch in Zukunft sicher­ge­stellt wer­den soll. Zum einen will die gros­se Kam­mer die durch das vor­zei­ti­ge Ende der Rol­len­den Land­stras­se (Rola) frei­wer­den­den Mit­tel wei­ter­hin für Mass­nah­men zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ein­set­zen. Zum ande­ren soll die För­de­rung des alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Ver­kehrs über das Jahr 2030 hin­aus gesi­chert werden.

Der jüngs­te Ver­la­ge­rungs­be­richt des Bun­des zeigt, dass die Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr zuletzt deut­lich ins Sto­cken gera­ten ist. Der Bahn­an­teil am alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr lag 2024 bei 70.3 Pro­zent und ist damit gegen­über 2022 um 2.6 Pro­zent­punk­te zurück­ge­gan­gen. So wurde mit rund 960’000 Last­wa­gen­fahr­ten im Jahr 2024 das Ver­la­ge­rungs­ziel von maxi­mal 650’000 Fahr­ten deut­lich ver­fehlt. Mit dem Ende der Rola ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Gren­ze von einer Mil­li­on Last­wa­gen­fahr­ten spä­tes­tens im Jahr 2026 geknackt wird.

Für das Errei­chen des Ver­la­ge­rungs­ziels spielt der kom­bi­nier­te Ver­kehr eine zen­tra­le Rolle. Er bil­det das Rück­grat des alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und ermög­licht es, gros­se Teile des Tran­sit­ver­kehrs effi­zi­ent über die Schie­ne abzu­wi­ckeln. Vor die­sem Hin­ter­grund ist Pla­nungs­si­cher­heit bei den För­der­instru­men­ten ent­schei­dend, damit Inves­ti­tio­nen und Ange­bo­te im kom­bi­nier­ten Ver­kehr lang­fris­tig gesi­chert wer­den können.

Der VAP begrüsst des­halb den Ent­scheid des Stän­de­ra­tes aus­drück­lich. Er ist ins­be­son­de­re auch ein wich­ti­ges Signal für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der aktu­ell an meh­re­ren Fron­ten unter Druck steht und bei dem eine beschleu­nig­te Ver­la­ge­rung von Trans­por­ten auf die Stras­se droht.

Nun ist der Natio­nal­rat am Zug, über die bei­den Motio­nen zu ent­schei­den und sich dem Ent­scheid des Stän­de­ra­tes anzu­schlies­sen und damit ein wich­ti­ges Signal für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu set­zen. 

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