Vom 2. bis 20. Dezember 2024 trafen sich Stände- und Nationalrat zur letzten parlamentarischen Beratungsrunde im Jahr 2024. Auf den Agenden beider Räte standen gewichtige verkehrspolitische Themen.
Darum geht’s:
- 16,4 Milliarden Franken für Bahnbetrieb und Anschlussgleisförderung
- Mehrbedarf für den Ausbauschritt 2035 heiss diskutiert
- Verschärfung der Haftung von Güterwagenhaltern abgelehnt
16,4 Milliarden Franken für Bahnbetrieb und Anschlussgleisförderung
Nach dem Nationalrat gab nun auch der Ständerat den Kostenrahmen für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahnanlagen in den Jahren 2025 bis 2028 in der Höhe 16,4 Milliarden Franken frei. Damit genehmigte der Ständerat zwei weitere Bundesbeschlüsse über 185 Millionen Franken zur Verlängerung der Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen.
Mehrbedarf für den Ausbauschritt 2035 heiss diskutiert
Der Ausbauschritt hat nichts mit der oben erwähnten Finanzierung des Bahnbetriebs zu tun. Dennoch führte der Ständerat eine heftige Debatte über die Mehrkosten, die von den Medien breit thematisiert wurden. Der Antrag, die Vorlage deshalb an die vorberatende Kommission zurückzuweisen, wurde schliesslich zurückgezogen. Unerwähnt blieb in der Diskussion die Tatsache, dass die SBB im Auftrag des Bundesamts für Verkehr (BAV) für die Planung der Ausbauschritte verantwortlich ist.
Verschärfung der Haftung von Güterwagenhaltern abgelehnt
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats wollte den Bundesrat mit der Motion 24.3823 «Revision der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwaggons» zur Einführung einer Gefährdungshaftung und Versicherungspflicht verpflichten. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 91:89 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab, was einem Vernunftsentscheid gleichkommt. Eine Mehrheit der Nationalrätinnen und Nationalräte schob die Emotionen im Zusammenhang mit dem Unfall vom 10. August 2023 im Gotthardbasistunnel beiseite und entschied zugunsten einer erfolgreichen Klima- und Verlagerungspolitik.
Unsere Argumente als Stimme der verladenden Wirtschaft konnten offenbar überzeugen: Die Halter von Güterwagen haften schon heute im Rahmen der Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast zulasten der Halter. Sie verfügen aktuell über hohe Versicherungsdeckungen und investieren hohe Summen in die Instandhaltung und Neubeschaffung von Wagen nach dem letzten Stand der Technik. Die Motion hätte den Schienengüterverkehr drastisch verkompliziert und verteuert. Eine Annahme der Motion hätte die erfolgreiche Klima- und Verlagerungspolitik der Schweiz infrage gestellt.