Vom 2. bis 20. Dezem­ber 2024 tra­fen sich Stän­de- und Natio­nal­rat zur letz­ten par­la­men­ta­ri­schen Bera­tungs­run­de im Jahr 2024. Auf den Agen­den bei­der Räte stan­den gewich­ti­ge ver­kehrs­po­li­ti­sche Themen.

 

Darum geht’s:

  • 16,4 Mil­li­ar­den Fran­ken für Bahn­be­trieb und Anschlussgleisförderung
  • Mehr­be­darf für den Aus­bau­schritt 2035 heiss diskutiert
  • Ver­schär­fung der Haf­tung von Güter­wa­gen­hal­tern abgelehnt

 

16,4 Milliarden Franken für Bahnbetrieb und Anschlussgleisförderung

Nach dem Natio­nal­rat gab nun auch der Stän­de­rat den Kos­ten­rah­men für den Betrieb und den Sub­stanz­er­halt der Bahn­an­la­gen in den Jah­ren 2025 bis 2028 in der Höhe 16,4 Mil­li­ar­den Fran­ken frei. Damit geneh­mig­te der Stän­de­rat zwei wei­te­re Bun­des­be­schlüs­se über 185 Mil­lio­nen Fran­ken zur Ver­län­ge­rung der Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an pri­va­te Güterverkehrsanlagen.

Mehrbedarf für den Ausbauschritt 2035 heiss diskutiert

Der Aus­bau­schritt hat nichts mit der oben erwähn­ten Finan­zie­rung des Bahn­be­triebs zu tun. Den­noch führ­te der Stän­de­rat eine hef­ti­ge Debat­te über die Mehr­kos­ten, die von den Medi­en breit the­ma­ti­siert wur­den. Der Antrag, die Vor­la­ge des­halb an die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on zurück­zu­wei­sen, wurde schliess­lich zurück­ge­zo­gen. Uner­wähnt blieb in der Dis­kus­si­on die Tat­sa­che, dass die SBB im Auf­trag des Bun­des­amts für Ver­kehr (BAV) für die Pla­nung der Aus­bau­schrit­te ver­ant­wort­lich ist.

Verschärfung der Haftung von Güterwagenhaltern abgelehnt

Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­rats woll­te den Bun­des­rat mit der Moti­on 24.3823 «Revi­si­on der Risi­ko­haf­tung von Eigen­tü­mern von Güter­wag­gons» zur Ein­füh­rung einer Gefähr­dungs­haf­tung und Ver­si­che­rungs­pflicht ver­pflich­ten. Der Natio­nal­rat lehn­te die Moti­on mit 91:89 Stim­men bei 4 Ent­hal­tun­gen ab, was einem Ver­nunfts­ent­scheid gleich­kommt. Eine Mehr­heit der Natio­nal­rä­tin­nen und Natio­nal­rä­te schob die Emo­tio­nen im Zusam­men­hang mit dem Unfall vom 10. August 2023 im Gott­hard­ba­sis­tun­nel bei­sei­te und ent­schied zuguns­ten einer erfolg­rei­chen Klima- und Verlagerungspolitik.

Unse­re Argu­men­te als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft konn­ten offen­bar über­zeu­gen: Die Hal­ter von Güter­wa­gen haf­ten schon heute im Rah­men der Ver­schul­dens­haf­tung mit umge­kehr­ter Beweis­last zulas­ten der Hal­ter. Sie ver­fü­gen aktu­ell über hohe Ver­si­che­rungs­de­ckun­gen und inves­tie­ren hohe Sum­men in die Instand­hal­tung und Neu­be­schaf­fung von Wagen nach dem letz­ten Stand der Tech­nik. Die Moti­on hätte den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dras­tisch ver­kom­pli­ziert und ver­teu­ert. Eine Annah­me der Moti­on hätte die erfolg­rei­che Klima- und Ver­la­ge­rungs­po­li­tik der Schweiz infra­ge gestellt.

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