Am 6. Dezem­ber 2022 hat der Stän­de­rat in zwei­ter Instanz zwei Motio­nen ange­nom­men. Sie sind für die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im Tran­sit wich­tig, betref­fen aber auch die für den Import- und Export­ver­kehr zen­tra­le Stre­cke Basel-Nord­hä­fen. Wir vom VAP unter­stüt­zen beide Vor­stös­se und regen eine Aus­deh­nung der staat­li­chen För­de­rung auf kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re an.

Darum geht’s:
  • Stän­de­rat nimmt zwei Motio­nen zuguns­ten des Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors durch die Schweiz an
  • Wir vom VAP unter­stüt­zen die Moti­ons­in­hal­te – und set­zen Akzente
  • Denn kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re wer­den der­zeit noch ausgegrenzt
 
Förderung des Güterverkehrskorridors durch die Schweiz

Mit der Moti­on 22.3013 «Attrak­ti­vi­tät und Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors durch die Schweiz stär­ken» soll der Bun­des­rat die För­der­mass­nah­men im Tran­sit auf bestimm­te Regio­nen und Güter­grup­pen gezielt aus­deh­nen. Wir vom VAP unter­stüt­zen diese Moti­on. Aller­dings grenzt sie kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re und deren brach­lie­gen­des Poten­zi­al aus. Die­ser Man­gel soll­te so bald als mög­lich kor­ri­giert werden.

Arti­kel 8 des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes erlaubt die För­de­rung des gesam­ten – also alpen­que­ren­den – Güter­ver­kehrs im Tran­sit. Ent­spre­chend soll­te der Bun­des­rat beauf­tragt wer­den, den gesam­ten Güter­ver­kehr zu för­dern und das För­der­instru­men­ta­ri­um bestehend aus finan­zi­el­ler För­de­rung, Qua­li­täts­mo­ni­to­ring und Aus­bau der Zulauf­stre­cken auch für kon­ven­tio­nel­le Ver­keh­re vor­zu­se­hen. Denn auch für diese ist die geziel­te Aus­deh­nung der För­der­mass­nah­men auf bestimm­te Regio­nen und Güter­grup­pen sinn­voll. Mit dem Fest­hal­ten am Dogma «Kom­bi­nier­ter Ver­kehr» ver­gibt die Schweiz inter­es­san­te Chan­cen für die zusätz­li­che Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schiene.

Der Bun­des­rat soll­te das För­der­instru­men­ta­ri­um tech­no­lo­gie­neu­tral kon­zi­pie­ren und auf alle Güter­ver­keh­re im Tran­sit aus­wei­ten, unab­hän­gig von deren Produktionsart.

Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Wörth-Strassburg

Die Moti­on 22.3000 «Wei­ter­füh­rung der erfolg­rei­chen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und Gewähr­leis­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit dank Aus­bau des links­rhei­ni­schen Kor­ri­dors Wörth-Stras­bourg» for­dert vom Bun­des­rat, sich um die Elek­tri­fi­zie­rung und Auf­rüs­ten des betrof­fe­nen Stre­cken­ab­schnitts auf NEAT-Stan­dards zu küm­mern. Er zieht die Mög­lich­keit einer Finan­zie­rung von Sei­ten der Schweiz in Betracht.

Wir vom VAP tra­gen diese Moti­on mit, wie wir das auch bei der Moti­on 20.3003 «Staats­ver­trag für eine links­rhei­ni­sche Neat-Zulauf­stre­cke» getan haben. Eine effi­zi­en­te Stre­cken­füh­rung der Flach­bahn im Nord­zu­lauf zur NEAT ist im Hin­blick auf Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Aus­weich­ka­pa­zi­tät für Bau­stel­len­pha­sen, Pünkt­lich­keit und Qua­li­tät drin­gend not­wen­dig. Die Elek­tri­fi­zie­rung und Ein­füh­rung des NEAT-Stan­dards auf dem betrof­fe­nen Stre­cken­ab­schnitt bei gleich­zei­ti­gem Aus­bau des Kan­nen­feld- und Schüt­zen­matt­tun­nels auf 4 Meter erlaubt eine erste erheb­li­che Kapa­zi­täts­stei­ge­rung im nörd­li­chen NEAT-Zulauf.

 

Hier geht’s zur SDA-Mel­dung vom 6. Dezem­ber 2022

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