Mit den Eck­wer­ten zu Ver­kehr 2045 stellt der Bun­des­rat die Wei­chen für den künf­ti­gen Aus­bau der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur. Aus Sicht des VAP ist ent­schei­dend, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dabei von Beginn weg ange­mes­sen berück­sich­tigt wird. Andern­falls gera­ten Ver­la­ge­rungs­zie­le und ein funk­tio­nie­ren­des Gesamt­sys­tem unter Druck.

Der Bun­des­rat hat anläss­lich sei­ner gest­ri­gen Sit­zung die Eck­wer­te für den Aus­bau der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur bis 2045 fest­ge­legt. Gestützt auf das ETH-Gut­ach­ten «Ver­kehr 2045» sowie Ein­schät­zun­gen und Ana­ly­sen der zustän­di­gen Bun­des­äm­ter hat er das UVEK beauf­tragt, bis Ende Juni 2026 eine Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge zu erar­bei­ten. Ziel ist eine koor­di­nier­te Wei­ter­ent­wick­lung von Schie­ne, Stras­se und Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr, um künf­ti­ge Mobi­li­täts­be­dürf­nis­se zu bewältigen.

Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) begrüsst es, dass sich der Bun­des­rat früh­zei­tig und lang­fris­tig mit der Wei­ter­ent­wick­lung der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur aus­ein­an­der­setzt. Für die Mit­glie­der des VAP ist dabei zen­tral, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ange­mes­sen berück­sich­tigt wird, da er ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil eines leis­tungs­fä­hi­gen und nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­sys­tems ist.

Das ETH-Gut­ach­ten beschreibt als Aus­gangs­la­ge ein star­kes Wachs­tum im Per­so­nen­ver­kehr, wäh­rend gleich­zei­tig der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr seit Jah­ren zurück­ge­he. Aus Sicht des VAP greift diese Fest­stel­lung allein jedoch zu kurz. Viel­mehr ist die­ser Rück­gang nicht pri­mär Aus­druck einer feh­len­den Nach­fra­ge, son­dern wesent­lich auf Kapa­zi­täts­eng­päs­se, feh­len­de Rah­men­be­din­gun­gen und betrieb­li­che Ein­schrän­kun­gen zurück­zu­füh­ren – nicht nur in der Schweiz, son­dern auch auf den Zubrin­ger­li­ni­en im benach­bar­ten Aus­land. Da Per­so­nen­zü­ge im Misch­ver­kehr betrieb­lich Vor­rang haben, wird es für Güter­zü­ge im stark aus­ge­las­te­ten Eisen­bahn­netz zuneh­mend schwie­rig, zuver­läs­sig und pünkt­lich zu ver­keh­ren. Hinzu kommt, dass zeit­kri­ti­sche Güter­trans­por­te – etwa von Kon­sum­gü­tern, Lebens­mit­teln oder Paket­sen­dun­gen – zuneh­men. Offen bleibt, wie sicher­ge­stellt wer­den kann, dass diese Güter­zü­ge im Schie­nen­netz tat­säch­lich Platz fin­den, ins­be­son­de­re mit wirk­lich schnel­len Trassen.

Wenn der Güter­ver­kehr auf der Schie­ne nicht den not­wen­di­gen Platz erhält, droht eine Ver­la­ge­rung auf die Stras­se. Dies hätte unmit­tel­ba­re Fol­gen für das bereits stark aus­ge­las­te­te Stras­sen­netz, das vie­ler­orts bereits spür­bar an sei­ner Kapa­zi­täts­gren­ze betrie­ben wird. Eine zusätz­li­che Belas­tung der Natio­nal­stras­sen durch Güter­trans­por­te würde klar zu mehr Stau­stun­den füh­ren, was weder im Inter­es­se der Wirt­schaft noch der Bevöl­ke­rung liegt.

Für den VAP ist daher ent­schei­dend, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bei der wei­te­ren Pla­nung und Prio­ri­sie­rung der Aus­bau­schrit­te kon­se­quent mit­ge­dacht wird. Die Eisen­bahn­in­fra­struk­tur wird vom Güter- und Per­so­nen­ver­kehr gemein­sam genutzt. Beide sind für den Wirt­schafts- und Mobi­li­täts­stand­ort Schweiz zen­tral. Der VAP wird sich ent­spre­chend aktiv in die Ver­nehm­las­sung im Som­mer 2026 ein­brin­gen, um den Anlie­gen der ver­la­den­den Wirt­schaft und des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs gerecht zu werden.

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