Der Bundesrat plant, den Trassenpreis im Güterverkehr ab 2025 zu erhöhen. Im Detail will er den Basispreis Verschleiss um nahezu 20% anheben; mit der Begründung ungedeckter gewichtsabhängiger Grenzkosten in diesem Bereich. Wir lehnen diese ungerechtfertigte Preiserhöhung ab. Sie beschleunigt die anhaltende Verkehrsverlagerung auf die Strasse und widerspricht dem Verkehrsverlagerungsziel des Bundesrates.
Darum geht’s:
- Trassenpreise nicht transparent hergeleitet
- Verkehrsverluste verbieten Preiserhöhungen
- Gesetzliches Kostendeckungs- und Verursacherprinzip respektieren
- Anreiz für verschleissarme Güterwagen ins Gegenteil verkehrt
- Infrastrukturbetreiber stärker in die Pflicht nehmen
Trassenpreise nicht transparent hergeleitet
Der erläuternde Bericht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) von Juni 2023 ist weder transparent gestaltet noch verständlich begründet. So bleiben die Gründe für die aktuelle Festlegung des Trassenpreises vollkommen unklar. Da das BAV unter anderem auf sinkende Trassenerlöse verweist, entsteht der Eindruck, dass es sich um eine versteckte Querfinanzierung der SBB handelt. Vor dem Hintergrund der Gesetzesvorlage «Nachhaltige Finanzierung SBB» und der dort vorgesehenen Reduktion des Deckungsbeitrags im SBB Personenverkehr ist diese Begründung für die Vertreter des Güterverkehrs unzumutbar. Das wir uns entsprechend negativ zur erwähnten Gesetzesvorlage geäussert haben, ist in unserer Anhörungsantwort vom 7. März 2023 und in unserem Blogbeitrag «SBB soll Verantwortung statt 3‑Milliarden-Finanzpaket übernehmen» nachzulesen.
Verkehrsverluste verbieten Preiserhöhungen
Eine Preiserhöhung ist angesichts der Verkehrsverluste im Binnen‑, Import‑, Export- und Transitverkehr und der deutlich günstigeren Trassenpreise im europäischen Umfeld inakzeptabel. Die Verlader sind insbesondere im Wagenladungsverkehr seit Jahren drastischen Preiserhöhungen ausgesetzt. Diese werden mit exogenen Faktoren wie den Trassenpreisen begründet.
Gesetzliches Kostendeckungs- und Verursacherprinzip respektieren
Das BAV begründet die Preiserhöhung mit dem gesetzlichen Kostendeckungsprinzip. Dieses bliebe selbst bei einer Preisreduktion im Güterverkehr gewahrt. Vielmehr entspricht eine Preisreduktion dem Verursacherprinzip, zahlt doch der Güterverkehr Normgrenzkosten eines durchschnittlich ausgebauten Netzes mit, das hauptsächlich auf die Bedürfnisse des Personenverkehrs ausgerichtet ist. Von den Anstrengungen seitens der Infrastrukturbetreiber, die Infrastruktur günstiger zu erstellen und instand zu halten, merken die Verlader nichts.
Anreiz für verschleissarme Güterwagen verdreht
Der sogenannte Verschleissfaktor soll als Anreiz dienen, verschleissarmes Rollmaterial einzusetzen. Mittlerweile ist das Gegenteil der Fall: Der Bundesrats hält die Branche dazu an, nicht nur immer höhere Trassenpreise zu zahlen, sondern auch zusätzliche finanzielle Mittel in verschleissarmes Rollmaterial zu investieren.
Infrastrukturbetreiber stärker in die Pflicht nehmen
Die präsentierte Trassenpreisrevision schont die Infrastrukturbetreiber. Als Vertreter der Betreiber von Anschlussgleisen und Terminals, die von den Planungs‑, Bau- und Instandhaltungskosten von SBB Infrastruktur in zentralisierten Anschlussgleisanlagen unmittelbar betroffen sind, beobachten wir erhebliche Ineffizienzen und einen fast schon schamlosen Umgang mit den Finanzmitteln. Das trifft höchstwahrscheinlich ebenso auf das öffentliche Netz zu. Der Bund sollte daher auch die Infrastrukturbetreiber dazu verpflichten, die Kosten einzudämmen.