Der Unfall im Gott­hard-Basis­tun­nel hat ein­drück­lich gezeigt, wie ver­letz­lich ein hoch­kom­ple­xes und euro­pa­weit ver­netz­tes Eisen­bahn­sys­tem ist. Er hat eben­falls ver­deut­licht, dass sich ein hohes Mass an Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nur sicher­stel­len lässt, wenn alle Akteu­re in die Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den. Dazu braucht es einen ganz­heit­li­chen Ansatz, der die Wahr­schein­lich­keit von Zwi­schen­fäl­len mit einer Viel­zahl von Mass­nah­men tief hält.

Darum geht’s:

  • Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?
  • Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz
  • Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit
  • Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht
  • Sicher­heit ist kein Einzelauftrag
  • Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

 

Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?

Der Unfall im Gott­hard-Basis­tun­nel im August 2023 hat die Eisen­bahn­bran­che – ja die gesam­te Schweiz – auf­ge­rüt­telt. Die mas­si­ven Beschä­di­gun­gen der Infra­struk­tur und die lang­wie­ri­gen Repa­ra­tur­ar­bei­ten führ­ten dazu, dass die wich­tigs­te Nord-Süd-Achse der Schweiz über mehr als ein Jahr nur ein­ge­schränkt zur Ver­fü­gung stand. Die betrieb­li­chen Aus­wir­kun­gen waren weit über den Gott­hard­tun­nel hin­aus spür­bar und war­fen eine zen­tra­le Frage auf: Wie lässt sich Sicher­heit in einem hoch­kom­ple­xen und euro­pa­weit ver­netz­ten Sys­tem nach­hal­tig gewährleisten?

Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz

Eine ein­schnei­den­de Reak­ti­on auf einen fol­gen­schwe­ren Vor­fall ist nach­voll­zieh­bar: Die Sicher­heit soll erhöht, Risi­ken sol­len mini­miert und Wie­der­ho­lun­gen aus­ge­schlos­sen wer­den. Ent­spre­chend dras­tisch fie­len die Mass­nah­men aus, die das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) nach Vor­lie­gen des Unfall­be­richts der Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) ver­füg­te. Aber: Die Mass­nah­men sind wenig fun­diert und zie­len aus­schliess­lich auf die Wagen­hal­ter ab.

Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit

Schon bald zeig­te sich, dass sich die neuen BAV-Vor­ga­ben in der vor­ge­se­he­nen Form weder betrieb­lich noch von den Instand­hal­tungs­stel­len kapa­zi­täts­mäs­sig umset­zen lies­sen. Die mas­si­ven Ver­kür­zun­gen der War­tungs- und Prüf­zy­klen hät­ten dazu geführt, dass tau­sen­de Güter­wa­gen von heute auf mor­gen hät­ten in die War­tung gebracht wer­den müs­sen und nicht mehr ein­setz­bar gewe­sen wären. Das BAV sah sich ver­an­lasst, die ursprüng­li­che Ver­fü­gung anzupassen.

Diese regu­la­to­ri­sche Kurs­kor­rek­tur ver­deut­licht, wie schwie­rig es ist, unter hohem Zeit­druck wirk­sa­me, fun­dier­te und zugleich prak­ti­ka­ble Mass­nah­men für ein hoch­kom­ple­xes Sys­tem zu defi­nie­ren. Sie macht zudem deut­lich, dass sich die Frage der Sicher­heit nicht auf ein­zel­ne Akteu­re oder Ein­zel­mass­nah­men und schon gar nicht auf ein­zel­ne Län­der redu­zie­ren lässt.

Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht

Das Güter­bahn­sys­tem endet nicht an der Lan­des­gren­ze. Güter­wa­gen sind über Wochen oder Mona­te hin­weg im gesam­ten euro­päi­schen Netz unter­wegs und wech­seln lau­fend Län­der, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur­be­trei­ber. Um in die­ser Dyna­mik Sicher­heit zu gewäh­ren, ist nicht nur soli­des Wagen­ma­te­ri­al ent­schei­dend. Mass­geb­lich sind aus­ser­dem der weit­sich­ti­ge Umgang mit dem Roll­ma­te­ri­al und ein kom­pe­ten­tes Fahr­ver­hal­ten im Betrieb.

Damit kommt den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men eine Schlüs­sel­rol­le zu. Sie set­zen die Güter­wa­gen im täg­li­chen Betrieb ein, füh­ren Abfahrts- und Sicht­kon­trol­len durch und beein­flus­sen mit der Fahr­wei­se des Lok­per­so­nals und dem betrieb­li­chen Umgang die tat­säch­li­che Belas­tung des Rollmaterials.

Sicher­heit ist kein Einzelauftrag 

Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geht aus dem Zusam­men­spiel von Wagen­hal­tern, Instand­hal­tung, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur mit ent­spre­chen­den Über­wa­chungs- und Detek­ti­ons­sys­te­men her­vor. Wer­den Akteu­re aus die­ser Glei­chung und damit aus der Ver­ant­wor­tung genom­men, gerät deren Inter­ak­ti­on aus dem Gleich­ge­wicht. Regu­la­to­ri­sche Mass­nah­men müs­sen die­ser Tat­sa­che Rech­nung tragen.

Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

Gera­de weil der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr euro­pa­weit orga­ni­siert ist, braucht es bei der Sicher­heit eine euro­päi­sche Per­spek­ti­ve. Das Güter­bahn­netz ist inter­na­tio­nal so eng ver­floch­ten, dass natio­na­le Allein­gän­ge die Sicher­heit eher gefähr­den als opti­mie­ren. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es zu begrüs­sen, dass das Joint Net­work Secre­ta­ri­at Ende 2025 Emp­feh­lun­gen vor­ge­legt hat, die eine koor­di­nier­te Wei­ter­ent­wick­lung der Sicher­heits­an­for­de­run­gen anstre­ben. Das BAV tut gut daran, eine euro­pa­wei­te Drauf­sicht ein­zu­neh­men und die in der Schweiz ver­füg­ten Mass­nah­men mit den euro­päi­schen Leit­li­ni­en zu harmonisieren.

Bei­trag Teilen: