In der Herbstsession 2025 vom 8. bis 26. September 2025 traktandierten die eidgenössischen Räte diverse verkehrspolitische Dossiers. Im Fokus standen die finanziellen und strukturellen Auswirkungen der eingestellten Rollenden Landstrasse (Rola), der Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers Antwerpen–Basel, der Bahninfrastrukturfonds (BIF) und der unterirdische Güterverkehr, besser bekannt unter dem Namen Cargo sous terrain (CST).
Darum geht’s:
- Einstellung der Rola wirft Fragen auf
- Nationalrat sichert Mittel für die Verlagerungspolitik
- Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers erneut zur Debatte
- Weitere Fragen und Antworten zu CST
- Alimentierung und Liquidität des BIF ist sichergestellt
Einstellung der Rola wirft Fragen auf
Mit der angekündigten Einstellung der Rola per Ende 2025 fällt ein zentrales Instrument der Schweizer Verlagerungspolitik weg. Rund 70’000 Lastwagenfahrten, die bisher per Bahn transportiert wurden, drohen neu auf die Strasse verlagert zu werden – obwohl das in der Bundesverfassung festgelegte Ziel von maximal 650’000 alpenquerenden Fahrten pro Jahr bereits deutlich überschritten ist. Die Belastung der zentralen Transitachsen und das Rückstaurisiko dürften dadurch erheblich zunehmen. Gleichzeitig bestehen Engpässe im internationalen Schienennetz, etwa als Folge der maroden Infrastruktur des Schienennetzes in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund haben VAP-Präsident und Ständerat Josef Dittli sowie Ständerätin Heidi Z’graggen die Interpellationen 25.3540 «Stauräume, Schwerverkehrszentren, Verlagerungsdruck. Wie fängt der Bund den zusätzlichen LKW-Verkehr nach Aufgabe der Rola auf?» und 25.3541 «Zukunft des Alpentransits. Wie begegnet der Bund der Zunahme des LKW-Verkehrs nach dem Wegfall der Rollenden Landstrasse?» eingereicht.
Der Bundesrat hat die Fragen vor der Ratssitzung schriftlich beantwortet. Insgesamt erachtet er das Risiko eines Trendbruchs bei der Verlagerungspolitik als realistisch. Er rechnet für die kommenden Jahre mit einer gegenüber heute höheren Zahl an alpenquerenden Lastwagenfahrten und einer Verschiebung des Modalsplits zulasten der Schiene.
VAP-Präsident Josef Dittli bedankte sich für die bundesrätliche Stellungnahme, wies aber auf deren mangelnde Detailtiefe hin. Insbesondere hätte ihn und die VAP-Mitglieder der Einfluss des Schwerverkehrszentrums Erstfeld auf den Zusatzverkehr durch die Rola-Schliessung interessiert. Der VAP-Präsident bezweifelt, dass der zusätzliche Verkehr mit einer konsequenten Bewirtschaftung dieses Rückhaltepotenzials ohne negative Folgen für den Stau vor dem Gotthardtunnel gesteuert werden kann.
Nationalrat sichert Mittel für die Verlagerungspolitik
Mit der Motion 25.3949 «Mittel für die Verlagerungspolitik sichern» hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF‑N) den Bundesrat beauftragt, die freiwerdenden Mittel im Zahlungsrahmen 2024 bis 2028 an die Rola von rund 50 Mio. Franken vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026 bis 2030 einzusetzen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Die Kommission hält gezielte Massnahmen für zwingend, um die unmittelbare Rückverlagerung auf die Strasse zu verhindern. Der Bundesrat empfahl die Vorlage zur Ablehnung. Dazu Bundesrat Albert Rösti: «Es ist mir wichtig zu erwähnen, dass die mit der Motion beantragte stärkere Förderung des alpenquerenden UKV ohne Gesetzesanpassung nicht oder nur sehr bedingt möglich ist. Die finanzielle Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs ist in Artikel 8 des Güterverkehrsverlagerungs-Gesetzes geregelt.»
Der Nationalrat hat die Motion mit 123 Ja-Stimmen zu 70 Nein-Stimmen angenommen. Der VAP begrüsst diese Entscheidung ausdrücklich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die auf der Schiene transportierten Güterbahnvolumen praktisch ausnahmslos zurückgehen.
Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers erneut zur Debatte
Die NEAT hat die Kapazität des alpenquerenden Gütertransitverkehrs durch die Schweiz deutlich erhöht. Allerdings ist die rechtsrheinische Rheintalbahn in Deutschland als wichtigste nördliche Zulaufstrecke bereits heute überlastet und äusserst störanfällig. Verzögerungen bei deren Ausbau verschärfen dieses Engpassproblem. Um die Resilienz des Systems zu stärken, braucht es dringend einen zweiten Nordzulauf zur NEAT.
Mit der Motion 25.3543 «Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern» beauftragte Nationalrat Thierry Burkart den Bundesrat, den linksrheinischen NEAT-Zubringer Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke zeitnah auszubauen. Die Schweiz soll die dafür erforderliche Profilanpassung der Vogesen-Tunnel vollständig finanzieren und dazu vorrangig die frei werdenden Mittel aus der Einstellung der Rola aus den Jahren 2026 bis 2028 einsetzen.
Das Parlament hatte dem Bundesrat mit den Motionen 20.3003 (2020) und 24.3389 (2024) bereits den zum Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers zwischen Metz und Strasbourg durch den Abschluss eines Staatsvertrags und eine finanzielle Unterstützung für den Ausbau des Lichtraumprofils durch die Schweiz beauftragt. Zudem ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Mitfinanzierung nicht über den allgemeinen Bundeshaushalt, sondern über den BIF zu erfolgen hat.
Weitere Fragen und Antworten zu CST
CST schlägt wiederholt hohe mediale Wellen. Der Bund hat mit dem Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG) die Voraussetzungen für eine vollautomatische unterirdische Gütertransportanlage zwischen den grossen Agglomerationen des Mittellandes geschaffen. Finanzierung, Bau und Betrieb sollen durch die Privatwirtschaft erfolgen.
Mit der Interpellation 25.3631 bat Ständerat Hans Wicki den Bundesrat, diverse Fragen zum weiteren Vorgehen bei CST zu beantworten. In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 13. August 2025 legte der Regulator dar, dass er den unterirdischen Güterverkehr als Teil des Sachplans Verkehr im Juni 2025 verabschiedet hatte. Diversen Studien folgend schätzt er das Potenzial von CST zur Entlastung anderer Verkehrsträger, insbesondere der Nationalstrassen als eher gering ein und sieht aktuell keinen Handlungsbedarf.
Alimentierung und Liquidität des BIF ist sichergestellt
Mit der Motion 25.3953 fordert A. Gmür-Schönenberger den Bundesrat auf, mit geeigneten Massnahmen die Alimentierung und Liquidität des BIF zu verbessern und zu erhöhen. Ziel der Motion ist es, die Alimentierung und Liquidität des BIF zu sichern, damit die vom Parlament beschlossenen und künftige Projekte verzögerungsfrei realisiert werden können.
Die KVF beider Räte sowie der Bundesrat empfahlen die Vorlage zur Annahme. Der Ständerat als Erstrat hat das Geschäft angenommen. Der VAP lehnt die Motion 25.3953 ab, da sich das Parlament bereits für die Kommissionsmotion 25.3949 ausgesprochen hat.