Am 30. April 2025 hat der Bun­des­rat die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen zum total­re­vi­dier­ten Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) in die Ver­nehm­las­sung geschickt. Damit kon­kre­ti­siert er den Auf­trag des Par­la­ments, das sich in der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 für eine Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs aus­ge­spro­chen hatte. Der VAP wird sich gemein­sam mit wei­te­ren Bran­chen­ak­teu­ren zu die­sem Schlüs­sel­dos­sier äussern.


Darum geht’s:

  • Bun­des­rat ver­folgt sport­li­chen Fahrplan
  • Grü­nes Licht für diver­se Förderinstrumente
  • Anfor­de­run­gen dür­fen nicht zum Stol­per­stein werden
  • Keine Ver­wäs­se­rung der Anrei­ze zur Ver­la­ge­rung auf die Schiene
  • Erfolg und Miss­erfolg lie­gen nahe beieinander
Bundesrat verfolgt sportlichen Fahrplan

In sei­ner letz­ten April-Sit­zung hat der Bun­des­rat den Ent­wurf der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) und wei­te­re Umset­zungs­be­stim­mun­gen in die Ver­nehm­las­sung gege­ben. Diese dau­ert bis am 12. August 2025. Dem­nach kon­kre­ti­siert die Regie­rung die vom Par­la­ment beschlos­se­nen Mass­nah­men im Eil­zugs­tem­po. In der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 hat­ten Natio­nal- und Stän­de­rat ihre letz­ten Dif­fe­ren­zen berei­nigt und das revi­dier­te GüTG defi­ni­tiv ver­ab­schie­det. Damit sprach sich das Par­la­ment für einen gestärk­ten und kom­pe­ti­ti­ven Güter­ver­kehr auf der Schie­ne aus. Bereits am 1. Janu­ar 2026 sol­len sowohl das GüTG als auch die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen in Kraft treten.

Grünes Licht für neue Förderinstrumente

Der Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf umfasst eine Reihe von Mass­nah­men zur Stär­kung des Trans­ports von Gütern per Bahn und Schiff. Die wich­tigs­ten Mass­nah­men für unse­re Bran­che auf einen Blick:

  1. Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit Anbie­tern von Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV)
  2. Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge an Anla­gen­be­trei­ber oder ‑benüt­zer
  3. Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an pri­va­te Güterverkehrsanlagen
  4. Pau­schal­bei­trä­ge zur Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK)
Anforderungen dürfen nicht zum Stolperstein werden

Mit 260 Mil­lio­nen Fran­ken geför­dert wer­den Anbie­ter von EWLV über Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Bund und Anbie­tern. Diese finan­zi­el­le För­de­rung hat das Par­la­ment vor­erst auf acht Jahre befris­te­tet, wobei sie über zwei Mal vier Jahre erfol­gen soll. Zur Fest­le­gung des Ver­fah­rens erlässt das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) eine Richtlinie.

Mit SBB Cargo wird sich ein markt­star­kes Unter­neh­men für diese För­der­mit­tel bewer­ben. Die Gefahr besteht darin, dass die Anfor­de­run­gen für den Erhalt der För­der­mit­tel so hoch aus­ge­stal­tet wer­den, dass sie für poten­zi­el­le neue Anbie­ter von EWLV zur Markt­ein­tritts­bar­rie­re wer­den. Die Ver­gan­gen­heit hat gezeigt, dass ein Ein­tritt in die­sen Markt bereits heute äus­serst anspruchs­voll ist. Dem­nach soll der Erhalt die­ser För­de­rung den Anbie­tern nicht als wei­te­ren Stol­per­stein in den Weg gelegt werden.

Keine Verwässerung der Anreize zur Verlagerung auf die Schiene

Die Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge sol­len durch eine Abschaf­fung der Rück­erstat­tung der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) im Vor- und Nach­lauf des unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (UKV) finan­ziert wer­den. Hier besteht die Krux darin, die Anfor­de­run­gen für den Erhalt die­ser Bei­trä­ge so aus­zu­ge­stal­ten, dass der Anreiz zum Ver­lad auf die Schie­ne für die Adres­sa­ten mög­lichst hoch wird. Wie hilf­reich dabei Unter- und Ober­gren­zen sind, ist im Rah­men der Stel­lung­nah­me zu prüfen.

Erfolg und Misserfolg liegen nahe beieinander

Der VAP wird gemein­sam mit sei­nen Mit­glie­dern alles dar­an­set­zen, beim BAV eine breit abge­stütz­te Stel­lung­nah­me ein­zu­rei­chen. Im Zen­trum die­ser Debat­te ste­hen die gespro­che­nen Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an pri­va­te Güter­ver­kehrs­an­la­gen, die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung für Anbie­ter von EWLV sowie die Bei­trä­ge an Anla­gen­be­trei­ber oder ‑benüt­zer. Durch die Abschaf­fung der LSVA-Rück­erstat­tung im Vor- und Nach­lauf zum UKV wer­den näm­lich keine neuen För­der­mit­tel flies­sen, son­dern ledig­lich die Adres­sa­ten geän­dert. Auch begrüsst der VAP die ver­an­schlag­ten 180 Mil­lio­nen Fran­ken für die DAK-Migra­ti­on. Deren Ein­füh­rung wird nicht nur die Pro­duk­ti­vi­tät im EWLV-Gesamt­sys­tem stark erhö­hen, son­dern auch das Ziel der Eigen­wirt­schaft­lich­keit greif­bar machen.

Ins­ge­samt lohnt sich eine genau Prü­fung der Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, denn gering­fü­gi­ge Ände­run­gen kön­nen über Erfolg und Miss­erfolg der Geset­zes­re­vi­si­on entscheiden.

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