An sei­ner Sit­zung vom 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Bun­des für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz und für die Güter­schiff­fahrt neu gere­gelt. Die ver­ab­schie­de­te Total­re­vi­si­on der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) und wei­te­re Ver­ord­nungs­an­pas­sun­gen tre­ten am 1. Janu­ar 2026 in Kraft.


Darum geht’s:

  • Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell
  • Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad
  • Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK
  • Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht
  • SBB Cargo prescht vor

Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell

Am 21. März 2025 hat das Par­la­ment das revi­dier­te Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) ver­ab­schie­det und damit ein umfas­sen­des Mass­nah­men­pa­ket zur Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs auf den Weg gebracht. So soll der Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) über acht Jahre finan­zi­ell geför­dert wer­den und mit­tel­fris­tig eigen­wirt­schaft­lich funk­tio­nie­ren. Für die ers­ten vier Jahre hat das Par­la­ment 260 Mil­lio­nen Fran­ken gespro­chen. Im Wei­te­ren stellt es ein­ma­lig 180 Mil­lio­nen Fran­ken für die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) bereit.

Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad

Das GüTG sieht zudem Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge sowie Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge vor. Damit soll der Trans­port von Gütern per Bahn und der Güter­um­schlag zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern geför­dert wer­den. Für Betrei­ber von Anschluss­glei­sen und Ver­la­de­an­la­gen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs rich­tet der Bund ab Janu­ar 2026 soge­nann­te Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge aus. Für jeden emp­fan­ge­nen oder ver­sen­de­ten bela­de­nen Güter­wa­gen betra­gen diese pau­schal 40 Fran­ken. Ins­ge­samt ste­hen jähr­lich 50 Mil­lio­nen Fran­ken dafür zur Verfügung.

Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ist auf 8000 Wagen pro Anschluss­gleis begrenzt. Die noch in der Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge vor­ge­se­he­ne Unter­gren­ze wurde auf­grund der Rück­mel­dun­gen aus der Ver­nehm­las­sung gestri­chen. Damit erhal­ten auch klei­ne und mitt­le­re Ver­la­der einen Anreiz, ver­stärkt auf die Bahn zu setzen.

Für Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen will der Bun­des­rat die För­de­rung über Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge aus­wei­ten und admi­nis­tra­tiv ver­ein­fa­chen. Mit Pau­schal­bei­trä­gen will er Inves­ti­tio­nen in Umschlag­flä­chen und mobi­le Anla­gen­tei­le zusätz­lich unterstützen.

Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK

Ein wich­ti­ger Bau­stein für einen effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist die DAK. Zur Aus- und Umrüs­tung von Bahn­wa­gen und Loko­mo­ti­ven rich­tet der Bund Pau­schal­bei­trä­ge pro Fahr­zeug aus. Diese belau­fen sich ins­ge­samt auf 180 Mil­lio­nen Fran­ken. Basie­rend auf dem Feed­back aus der Ver­nehm­las­sung hat sich der Bund ent­schie­den, den Betrag pro Wagen auf 8000 Fran­ken pau­schal und unab­hän­gig von des­sen Alter festzusetzen.

Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht

Im Som­mer 2025 führ­te das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ein Offert­ver­fah­ren zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung von Teil­leis­tun­gen im EWLV-Sys­tem durch. Auf die Aus­schrei­bung hat bis­her nur SBB Cargo reagiert. Das BAV wird bis Ende 2025 zusam­men mit SBB Cargo eine Leis­tungs­ver­ein­ba­rung für den EWLV für die Jahre 2026 bis 2029 erarbeiten.

SBB Cargo prescht vor

Die GüTV steckt den Rah­men ab und stellt die finan­zi­el­len Mit­tel für einen eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV bereit. Ziel ist es, mit einem effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Betrieb bei SBB Cargo, mit aus­ta­rier­ten Preis­er­hö­hun­gen bei den Ver­la­dern und mit den degres­si­ven Sub­ven­tio­nen des Bun­des Eigen­wirt­schaft­lich­keit inner­halb von vier bis acht Jah­ren zu errei­chen. Die­ses Vor­ha­ben und die Ziele der GüTV hat SBB Cargo bereits vor Inkraft­tre­ten der revi­dier­ten Geset­ze und Ver­ord­nun­gen mit Preis­er­hö­hun­gen von teils zwei­stel­li­gen Pro­zent­sät­zen bei den Ver­la­dern torpediert.

Ein sol­ches Vor­ge­hen führt zwangs­läu­fig dazu, dass die Ver­la­der ihre Güter schon bald nicht mehr mit der Bahn, son­dern auf der noto­risch ver­stopf­ten Stras­se trans­por­tie­ren. Die­ser Effekt ent­spricht mit Sicher­heit nicht der Absicht der Poli­tik bei der Ver­ab­schie­dung des GüTG. Es erstaunt daher nicht, dass das Par­la­ment mit der Moti­on 25.4409 von Stän­de­rä­tin Eva Her­zog reagiert hat. Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen hat die Moti­on am 7. Novem­ber 2025 mit 5 zu 2 Stim­men bei einer Ent­hal­tung angenommen.

 

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