Patri­zia Danioth ist Rechts­an­wäl­tin und Nota­rin und seit 2013 Prä­si­den­tin der Rail­Com. Sie gibt uns im Inter­view einen Über­blick über die Auf­ga­ben der Rail­Com, ihre Posi­ti­on zur Geset­zes­vor­la­ge für den Güter­ver­kehr und spricht über die zukünf­ti­ge Mobi­li­täts­in­fra­struk­tur (MODI).

Darum geht’s:

  • Rail­Com stellt den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zum Eisen­bahn­netz sicher
  • För­dert den Wett­be­werb im Bahnsystem
  • Unter­stützt die Stär­kung des EWLVs
  • Zugang zu Daten für mehr Trans­pa­renz und Innovation

 

Frau Danioth, wofür ist die Rail­Com zuständig?

Die Rail­Com stellt den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zum Eisen­bahn­netz, zu den KV-Umschlags­an­la­gen sowie zu den Dienst­leis­tun­gen der Nah­zu­stel­lung sicher. Damit leis­tet die Rail­Com einen Bei­trag zu einem wett­be­werbs­fä­hi­gen Bahn­sys­tem Schweiz. Die Rail­Com äus­sert sich auch im Rah­men des Gesetz­ge­bungs­pro­zes­ses zu The­men, wel­che ihre Zustän­dig­keit tan­gie­ren. Dies ist bei der aktu­el­len Geset­zes­vor­la­ge zur Zukunft des Schwei­zer Güter­trans­por­tes auf der Schie­ne der Fall.

Wie steht die Rail­Com zur aktu­el­len Geset­zes­vor­la­ge zur Zukunft des Schwei­zer Güter­trans­port auf der Schie­ne? Wo orten Sie Handlungsbedarf?

Die Rail­Com unter­stützt die Stär­kung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs und die Wei­ter­ent­wick­lung der mul­ti­mo­da­len Trans­port­ket­ten. Die Rail­Com ortet in der Geset­zes­vor­la­ge Schwei­zer Güter­trans­port jedoch ins­be­son­de­re zwei kri­ti­sche Aspek­te, wel­che kohä­rent zur bis­he­ri­gen Rechts­set­zung zu regeln sind.

Um wel­che kri­ti­schen Aspek­te han­delt es sich? Wel­che Anfor­de­run­gen müss­te die Geset­zes­vor­la­ge erfül­len, um kohä­rent zur bis­he­ri­gen Recht­set­zung zu sein?

Ers­tens muss die staat­li­che För­de­rung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs wett­be­werbs­neu­tral erfol­gen. Der Ganz­zug­ver­kehr, wel­cher eigen­wirt­schaft­lich erfolgt, darf näm­lich nicht durch den geför­der­ten Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr quer­sub­ven­tio­niert wer­den. Eine sol­che Ver­zer­rung des Wett­be­werbs ist mit dem vor­lie­gen­den Geset­zes­ent­wurf zum Schwei­zer Güter­trans­port zu ver­hin­dern. Sei es, dass die Anbie­te­rin des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs eine finan­zi­el­le, recht­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Tren­nung zwi­schen den eigen­wirt­schaft­li­chen Leis­tun­gen des Ganz­zug­ver­kehrs und dem Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr vor­nimmt. Sei es, dass strik­te­re Vor­ga­ben sowie Kon­troll- und Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten eine Quer­sub­ven­tio­nie­rung effek­tiv verhindern.

Mit der Vor­la­ge soll näm­lich ein inno­va­ti­ves Ange­bot im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr mit einer hohen Kun­den­ori­en­tie­rung geför­dert wer­den. Dazu sind faire Rah­men­be­din­gun­gen unabdingbar.

Zwei­tens gilt in der bestehen­den Recht­set­zung im Eisen­bahn­we­sen und im Güter­trans­port, dass wenn ein Unter­neh­men finan­zi­ell vom Staat geför­dert wird, die­ses seine Dienst­leis­tun­gen resp. den Zugang zu sei­nen Anla­gen Drit­ten dis­kri­mi­nie­rungs­frei zur Ver­fü­gung zu stel­len hat. Der Geset­zes­ent­wurf zum Schwei­zer Güter­trans­port sieht den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zu den Dienst­leis­tun­gen des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs im Grund­satz zwar vor, kon­kre­ti­siert die Vor­ga­be aber noch nicht aus­rei­chend. Dies zeigt ein Ver­gleich mit der Gesetz­ge­bung zur För­de­rung der KV-Umschlags­an­la­gen oder das Gesetz für den unter­ir­di­schen Güter­trans­port: So regelt der Gesetz­ge­ber die Rech­te und Pflich­ten bei­spiels­wei­se der Betrei­ber der KV-Umschlags­an­la­gen detail­lier­ter als die­je­ni­gen der Netz­werk­an­bie­te­rin im Einzelwagenladungsverkehr.

Mit MODIG befin­det sich eine Geset­zes­vor­la­ge in Erar­bei­tung, damit die Infra­struk­tur und das Ange­bot des öffent­li­chen und pri­va­ten Ver­kehrs dank bes­se­rem Infor­ma­ti­ons­fluss opti­mal betrie­ben und genutzt wer­den kann. Mit­tels der Mobi­li­täts­in­fra­struk­tur (MODI) sol­len sich der­einst die ver­schie­de­nen Akteu­re ver­net­zen und Daten bereit­ge­stellt und aus­ge­tauscht wer­den. Wie beur­teilt die Rail­Com MODI?

Daten und der Daten­aus­tausch sind eine unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zung für die Mobi­li­tät. Daten bil­den des­halb nebst Schie­ne und wei­te­ren Ver­kehrs­an­la­gen eine sys­tem­re­le­van­te Infra­struk­tur. Daten stel­len auch eine Vor­aus­set­zung für die Nut­zung der Infra­struk­tur dar: Daten, die bei­spiels­wei­se für den Zugang zum Bahn­netz, den KV-Umschlags­an­la­gen und der Dienst­leis­tung auf der letz­ten Meile rele­vant sind, müs­sen allen Nut­ze­rin­nen trans­pa­rent und mög­lichst nut­zer­freund­lich zur Ver­fü­gung ste­hen und leicht auf­find­bar sein. Die Daten sind dis­kri­mi­nie­rungs­frei, d.h. voll­stän­dig, kor­rekt und wider­spruchs­frei öffent­lich zugäng­lich zu machen. MODI kann hier­zu einen bedeu­ten­den Bei­trag leisten.

MODI und gene­rell Open Data stär­ken auch die Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit durch erhöh­te Trans­pa­renz, Gleich­be­hand­lung und die Mög­lich­keit der Mit­wir­kung Drit­ter. Open Data för­dert damit Wirt­schaft­lich­keit und Kun­den­ori­en­tie­rung, indem der Wett­be­werb gestärkt wird. Das Inno­va­ti­ons­po­ten­zi­al in der Bran­che wird erhöht. Bei­spiels­wei­se die pri­vat betrie­be­ne Web­site www.puenktlichkeit.ch, lässt auf­schluss­rei­che Ver­glei­che zur Pünkt­lich­keit der Züge zu.

Frau Danioth, wir bedan­ken uns herz­lich für die­ses Interview!

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