Patrizia Danioth ist Rechtsanwältin und Notarin und seit 2013 Präsidentin der RailCom. Sie gibt uns im Interview einen Überblick über die Aufgaben der RailCom, ihre Position zur Gesetzesvorlage für den Güterverkehr und spricht über die zukünftige Mobilitätsinfrastruktur (MODI).
Darum geht’s:
- RailCom stellt den diskriminierungsfreien Zugang zum Eisenbahnnetz sicher
- Fördert den Wettbewerb im Bahnsystem
- Unterstützt die Stärkung des EWLVs
- Zugang zu Daten für mehr Transparenz und Innovation
Frau Danioth, wofür ist die RailCom zuständig?
Die RailCom stellt den diskriminierungsfreien Zugang zum Eisenbahnnetz, zu den KV-Umschlagsanlagen sowie zu den Dienstleistungen der Nahzustellung sicher. Damit leistet die RailCom einen Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen Bahnsystem Schweiz. Die RailCom äussert sich auch im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu Themen, welche ihre Zuständigkeit tangieren. Dies ist bei der aktuellen Gesetzesvorlage zur Zukunft des Schweizer Gütertransportes auf der Schiene der Fall.
Wie steht die RailCom zur aktuellen Gesetzesvorlage zur Zukunft des Schweizer Gütertransport auf der Schiene? Wo orten Sie Handlungsbedarf?
Die RailCom unterstützt die Stärkung des Einzelwagenladungsverkehrs und die Weiterentwicklung der multimodalen Transportketten. Die RailCom ortet in der Gesetzesvorlage Schweizer Gütertransport jedoch insbesondere zwei kritische Aspekte, welche kohärent zur bisherigen Rechtssetzung zu regeln sind.
Um welche kritischen Aspekte handelt es sich? Welche Anforderungen müsste die Gesetzesvorlage erfüllen, um kohärent zur bisherigen Rechtsetzung zu sein?
Erstens muss die staatliche Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs wettbewerbsneutral erfolgen. Der Ganzzugverkehr, welcher eigenwirtschaftlich erfolgt, darf nämlich nicht durch den geförderten Einzelwagenladungsverkehr quersubventioniert werden. Eine solche Verzerrung des Wettbewerbs ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Schweizer Gütertransport zu verhindern. Sei es, dass die Anbieterin des Einzelwagenladungsverkehrs eine finanzielle, rechtliche und organisatorische Trennung zwischen den eigenwirtschaftlichen Leistungen des Ganzzugverkehrs und dem Einzelwagenladungsverkehr vornimmt. Sei es, dass striktere Vorgaben sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten eine Quersubventionierung effektiv verhindern.
Mit der Vorlage soll nämlich ein innovatives Angebot im Einzelwagenladungsverkehr mit einer hohen Kundenorientierung gefördert werden. Dazu sind faire Rahmenbedingungen unabdingbar.
Zweitens gilt in der bestehenden Rechtsetzung im Eisenbahnwesen und im Gütertransport, dass wenn ein Unternehmen finanziell vom Staat gefördert wird, dieses seine Dienstleistungen resp. den Zugang zu seinen Anlagen Dritten diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen hat. Der Gesetzesentwurf zum Schweizer Gütertransport sieht den diskriminierungsfreien Zugang zu den Dienstleistungen des Einzelwagenladungsverkehrs im Grundsatz zwar vor, konkretisiert die Vorgabe aber noch nicht ausreichend. Dies zeigt ein Vergleich mit der Gesetzgebung zur Förderung der KV-Umschlagsanlagen oder das Gesetz für den unterirdischen Gütertransport: So regelt der Gesetzgeber die Rechte und Pflichten beispielsweise der Betreiber der KV-Umschlagsanlagen detaillierter als diejenigen der Netzwerkanbieterin im Einzelwagenladungsverkehr.
Mit MODIG befindet sich eine Gesetzesvorlage in Erarbeitung, damit die Infrastruktur und das Angebot des öffentlichen und privaten Verkehrs dank besserem Informationsfluss optimal betrieben und genutzt werden kann. Mittels der Mobilitätsinfrastruktur (MODI) sollen sich dereinst die verschiedenen Akteure vernetzen und Daten bereitgestellt und ausgetauscht werden. Wie beurteilt die RailCom MODI?
Daten und der Datenaustausch sind eine unverzichtbare Voraussetzung für die Mobilität. Daten bilden deshalb nebst Schiene und weiteren Verkehrsanlagen eine systemrelevante Infrastruktur. Daten stellen auch eine Voraussetzung für die Nutzung der Infrastruktur dar: Daten, die beispielsweise für den Zugang zum Bahnnetz, den KV-Umschlagsanlagen und der Dienstleistung auf der letzten Meile relevant sind, müssen allen Nutzerinnen transparent und möglichst nutzerfreundlich zur Verfügung stehen und leicht auffindbar sein. Die Daten sind diskriminierungsfrei, d.h. vollständig, korrekt und widerspruchsfrei öffentlich zugänglich zu machen. MODI kann hierzu einen bedeutenden Beitrag leisten.
MODI und generell Open Data stärken auch die Diskriminierungsfreiheit durch erhöhte Transparenz, Gleichbehandlung und die Möglichkeit der Mitwirkung Dritter. Open Data fördert damit Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung, indem der Wettbewerb gestärkt wird. Das Innovationspotenzial in der Branche wird erhöht. Beispielsweise die privat betriebene Website www.puenktlichkeit.ch, lässt aufschlussreiche Vergleiche zur Pünktlichkeit der Züge zu.
Frau Danioth, wir bedanken uns herzlich für dieses Interview!