Für die Schwei­zer Wirt­schaft und Gesell­schaft sind eine gute Erreich­bar­keit und ein gut funk­tio­nie­ren­des Mobi­li­täts­sys­tem wich­ti­ge Stand­ort­vor­tei­le. Mit der Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODI) will der Bund die Vor­aus­set­zun­gen für einen ver­ein­fach­ten Aus­tausch von Mobi­li­täts­da­ten schaf­fen. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft VAP begrüsst die Initia­ti­ve, auch wenn sich der Weg zum Ziel als hür­den­reich erweist.


Darum geht’s:

  • Daten für die Ver­net­zung der Mobi­li­täts­ak­teu­re nutzen
  • Akteu­re sol­len sich mit­tel­fris­tig an der Finan­zie­rung beteiligen
  • Neues Bun­des­ge­setz schafft recht­li­chen Rah­men und Vertrauen
  • Bund geht mutig voran
  • Noch sind hohe Hür­den zu meistern
  • Allen Risi­ken zum Trotz: VAP begrüsst die Initiative
Daten für die Vernetzung der Mobilitätsakteure nutzen

Ver­net­zung ist im digi­ta­len Zeit­al­ter zen­tral. Das gilt auch und vor allem für die Mobi­li­tät. Dazu ist die Ver­füg­bar­keit von guten Daten unab­ding­bar. Mit MODI will der Bund die Akteu­re aller Mobi­li­täts­be­rei­che und Ver­wal­tungs­ebe­nen ver­net­zen. Ziel ist es, stan­dar­di­sier­te Daten und Schnitt­stel­len sowie digi­ta­le Diens­te bereit­zu­stel­len. Am 30. Juni 2025 fan­den in der Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­rats (KVF‑N) Anhö­run­gen ver­schie­de­ner Akteu­re mit Schnitt­stel­len zum Mobi­li­täts­be­reichs statt.

Akteure sollen sich mittelfristig an der Finanzierung beteiligen

Der Res­sour­cen- und Finanz­be­darf beläuft sich über 12 Jahre auf durch­schnitt­lich 25 Mil­lio­nen Fran­ken pro Jahr. Auf­grund des schritt­wei­sen Auf­baus und der Zunah­me der Kom­ple­xi­tät von MODI steigt der Jah­res­be­darf von anfangs 17 Mil­lio­nen Fran­ken kon­ti­nu­ier­lich auf rund 33 Mil­lio­nen Fran­ken an. Finan­ziert wird MODI je hälf­tig über den Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) und den Natio­nal­stras­sen- und Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehrs-Fonds (NAF). Der Bund erwar­tet, dass sich auf­grund des volks­wirt­schaft­li­chen Nut­zens von MODI nach 12 Jah­ren auch die von den Daten und Diens­ten pro­fi­tie­ren­den Akteu­re an der Finan­zie­rung beteiligen.

Neues Bundesgesetz schafft rechtlichen Rahmen und Vertrauen

Mit dem neuen Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) als Rechts­rah­men und der zukünf­ti­gen Orga­ni­sa­ti­on will der Gesetz­ge­ber bei den Akteu­ren Ver­trau­en für MODI auf­bau­en. Dazu hat er zen­tra­le Grund­sät­ze wie Neu­tra­li­tät, Unab­hän­gig­keit, Offen­heit, Frei­wil­lig­keit, Par­ti­zi­pa­ti­on, Bedürf­nis­ori­en­tie­rung, Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit, Trans­pa­renz, Ver­läss­lich­keit, Zukunfts­fä­hig­keit, Qua­li­tät, Daten­schutz, Daten­si­cher­heit, Open Source und Design to Cost formuliert.

Bund geht mutig voran

Das muti­ge Enga­ge­ment des Bun­des bei der Bereit­stel­lung von MODI ist zu begrüs­sen. Es ist an der Zeit, dass jemand den Befrei­ungs­schlag bei die­sem wich­ti­gen Thema wagt und sich der Auf­ga­be annimmt, die unzäh­li­gen Daten in unter­schied­lichs­ten For­ma­ten und Gra­nu­la­ri­tä­ten stan­dar­di­siert zusam­men­zu­füh­ren und bereit­zu­stel­len. Denn einen gros­sen Nut­zen brin­gen sol­che Daten nur dann, wenn ein mög­lichst gros­ser Teil der Akteu­re Daten zur Ver­fü­gung stellt und diese stan­dar­di­siert einer mög­lichst brei­ten Nut­zer­schicht zur Ver­fü­gung ste­hen. So viel­ver­spre­chend das Anlie­gen des Bun­des klingt, so her­aus­for­dernd ist es in der Umset­zung. Das zeigt sich auch daran, dass bei die­sem Thema kaum jemand in gros­se Eupho­rie ver­fällt. Weshalb?

Noch sind hohe Hürden zu meistern

Das Pro­jekt weckt auf den ers­ten Blick gros­se Erwar­tun­gen. Bei einer detail­lier­te­ren Betrach­tung zeigt sich jedoch, dass die Kom­ple­xi­tät mit der Kon­kre­ti­sie­rung rasch ansteigt – was bei IT-Pro­jek­ten nicht unüb­lich ist.
Ein wesent­li­cher Stol­per­stein besteht in der soge­nann­ten «dop­pel­ten Frei­wil­lig­keit». Dop­pelt, weil ers­tens die Akteu­re selbst ent­schei­den, ob sie Daten über MODI bereit­stel­len, aus­tau­schen oder bezie­hen wol­len. Zwei­tens kön­nen die Akteu­re auch bei einer Bereit­stel­lung von Daten über MODI immer noch bestim­men, wel­che Daten sie als öffent­lich ver­füg­bar («open data») oder als ein­ge­schränkt zugäng­lich («rest­ric­ted data») offen­le­gen. Eine gewis­se Skep­sis ist aus Sicht der Akteu­re durch­aus ver­ständ­lich. Denn wel­ches Unter­neh­men möch­te schon der All­ge­mein­heit oder sei­nen Kon­kur­ren­ten ver­trau­li­che oder sicher­heits­kri­ti­sche Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stellen?

Genau diese Frei­wil­lig­keit könn­te MODI zum Schei­tern brin­gen. Denn der Nut­zen der zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten ist stark mit deren Voll­stän­dig­keit kor­re­liert. Nicht zuletzt des­halb hat man etwa bei der Daten­er­he­bung des Bun­des­am­tes für Sta­tis­tik eine gesetz­li­che Grund­la­ge zur Aus­kunfts­pflicht geschaf­fen. Wei­ter besteht die Gefahr, dass der Bund eine zu tiefe oder zu hohe Gra­nu­la­ri­tät der Daten anbie­tet. Dem­nach wür­den die Daten ent­we­der den Anfor­de­run­gen nicht genü­gen oder es wür­den unnö­tig detail­lier­te Daten erho­ben. Bei­des ist unbefriedigend.

Für den Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) erweist sich der Anwen­dungs­fall zur Eru­ie­rung der frei­en Kapa­zi­tä­ten im Wagen­la­dungs­ver­kehr als inter­es­sant. Umso mehr, als das Par­la­ment in der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 die Total­re­vi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) ver­ab­schie­det hat, die sich die Eigen­wirt­schaft­lich­keit des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs zum Ziel gesetzt hat. Auf die­sem Weg wäre eine bes­se­re Aus­las­tung der ver­füg­ba­ren Kapa­zi­tä­ten ein wich­ti­ger Meilenstein.

Diese Ziel­er­rei­chung ist anspruchs­voll, denn Kapa­zi­tät ist nicht gleich Kapa­zi­tät. Viel­mehr stel­len sich unzäh­li­ge Fra­gen. Etwa, an wel­chem Stand­ort, mit wel­chem Ziel­ort, für wel­chen Wagen­typ (Kapa­zi­tät auf einem Schütt­gut­wa­gen ist nicht das­sel­be wie auf einem Schie­be­wand­wa­gen) und zu wel­cher Zeit Kapa­zi­tät ver­füg­bar ist. Diese Daten müss­te jeman­den sau­ber erhe­ben und für MODI ver­füg­bar machen. Tat­sa­chen ist: Das hat heute noch fast nie­mand auf dem Radar.

Allen Risiken zum Trotz: VAP begrüsst die Initiative

Der VAP begrüsst, dass sich der Bund dem Schlüs­sel­the­ma der Zugäng­lich­keit von stan­dar­di­sier­ten Daten und somit dem Thema der Digi­ta­li­sie­rung annimmt. Allein auf­grund der Tat­sa­che, dass der Weg hür­den­reich ist, darf man das Thema nicht igno­rie­ren. Gera­de wegen den wich­ti­gen offe­nen Fra­gen ist es jedoch zen­tral, dass der Bund die Akteu­re, die diese Daten irgend­wann ein­set­zen sol­len, an den Tisch holt. Schliess­lich wird über Erfolg oder Miss­erfolg die Bereit­schaft der Unter­neh­men ent­schei­den, zur Wei­ter­ga­be der Daten bei­zu­tra­gen und diese dann auch von MODI selbst zu nut­zen. Das führt zu Rezi­pro­zi­tät: Wer etwas bei­trägt, bekommt etwas zurück.

Nur wenn die Akteu­re in MODI einen Mehr­wert sehen, wer­den sie nach 12 Jah­ren auch bereit sein, einen grös­se­ren Teil von MODI zu finan­zie­ren. Letzt­lich ist zu hof­fen, dass der Bund mit sei­ner Initia­ti­ve auch wei­te­re Unter­neh­men der Pri­vat­wirt­schaft dazu ani­miert, sich dem Thema der Bereit­stel­lung von Daten und der Digi­ta­li­sie­rung ver­stärkt anzunehmen.

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