Die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on des Natio­nal­rats (KVF‑N) bean­tragt ihrem Rat im Rah­men des Geschäfts 24.017 das Ein­tre­ten und die Annah­me der Kre­di­te für die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) sowie die befris­te­te Abgel­tung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) inklu­si­ve der Bestel­lung des Güter­ver­kehrs. Zudem nimmt sie eini­ge ent­schei­den­de Prä­zi­sie­run­gen am Geset­zes­text vor: Der Wett­be­werb soll inten­si­ver geför­dert und Quer­sub­ven­tio­nie­run­gen zwi­schen sub­ven­tio­nier­ten und eigen­wirt­schaft­li­chen Leis­tun­gen durch die Offen­le­gung von Kenn­zah­len und Finanz­flüs­sen in den Geschäfts­be­rich­ten der Güter­bah­nen unter­bun­den wer­den. Zusätz­lich will die KVF‑N die Bin­nen­schiff­fahrt aus­drück­lich im Geset­zes­ent­wurf ver­an­kern, um mehr Rechts­si­cher­heit zu schaffen.

Wenig ziel­füh­rend hin­ge­gen ist das im Gesetz ergänz­te Ziel, den Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zu stei­gern. Diese Bot­schaft soll­te eher an die markt­be­herr­schen­de, staat­li­che SBB gerich­tet wer­den, die durch ihre aktu­el­le Ange­bots- und Preis­po­li­tik wei­ter­hin Ver­keh­re von der Schie­ne ver­treibt. Dies unter­gräbt das letz­te Ver­trau­en der Kun­den in die Leis­tungs­fä­hig­keit und den Wil­len der Staats­bahn. Tat­säch­lich sind die in der Vor­la­ge vor­ge­se­he­nen Mass­nah­men ziel­füh­ren­der als ambi­tio­nier­te Ziele: Markt­an­tei­le kann der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr durch die vor­ge­se­he­ne Digi­ta­li­sie­rung und den Wan­del von einem Sys­tem des 19. Jahr­hun­derts in das 21. Jahr­hun­dert gewin­nen. Die nun noch ver­stärk­te För­de­rung des Wett­be­werbs zwi­schen Güter­bah­nen, in Kom­bi­na­ti­on mit der befris­te­ten Abgel­tung des EWLV, könn­te bald zu einem brei­te­ren Ange­bot und wach­sen­den Markt­an­tei­len für die Schie­ne füh­ren. Die prä­zi­sie­ren­den Anträ­ge der KVF‑N dürf­ten in die­ser Hin­sicht weit­aus wirk­sa­mer sein als unver­bind­li­che Ver­la­ge­rungs­zie­le, die zudem der Ver­fas­sung widersprechen.

Bedau­er­li­cher­wei­se fan­den die Anträ­ge auf mehr Trans­pa­renz und Wett­be­werb beim Bau und Betrieb von Umschlags­an­la­gen keine Mehrheit.

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