In der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 haben Natio­nal- und Stän­de­rat ihre letz­ten Dif­fe­ren­zen im Rin­gen um die Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) berei­nigt. Wir vom VAP begrüs­sen die defi­ni­ti­ve Ver­ab­schie­dung des Dos­siers. Damit macht das Par­la­ment den Weg frei für Eigen­wirt­schaft­lich­keit, mehr Markt und mehr Wett­be­werb im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV). Es liegt nun an allen Akteu­ren, diese viel­leicht letz­te Chan­ce zu ergreifen.

 

Darum geht’s:

  • Par­la­ment bewil­ligt umfang­rei­che Fördermittel
  • Räte räu­men ihre Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten end­gül­tig aus
  • Zuguns­ten von mehr Trans­pa­renz und Wett­be­werb entschieden
  • Alle EWLV-Akteu­re gefragt – einer ganz besonders

 

Parlament bewilligt umfangreiche Fördermittel

Am 17. März 2025 haben die bei­den Räte ihre Bera­tun­gen zur Revi­si­on des GüTG abge­schlos­sen. Mit dem total­re­vi­dier­ten Gesetz wol­len Bun­des­rat und Par­la­ment die Bran­che des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs befris­tet unter­stüt­zen (vgl. Blog­bei­trag «GüTG: Die Rich­tung stimmt, der Weg bleibt stei­nig»). Mit der Bewil­li­gung von 260 Mio. CHF über vier Jahre ab 2026 ver­schafft die Legis­la­ti­ve der Bran­che Zeit, um ihre Effi­zi­enz mit neuen Instru­men­ten zu erhö­hen. Die För­de­rung des EWLV wird auf acht Jahre befristet.

Eben­falls geför­dert wird die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK). Deren Ein­füh­rung soll mit einem ein­ma­li­gen Kre­dit von 180 Mio. CHF unter­stützt wer­den. Die geplan­ten Mass­nah­men dürf­ten den Bun­des­haus­halt nicht wei­ter belas­ten, da die Finan­zie­rung mit Gel­dern aus der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be erfolgt.

Räte räumen ihre Meinungsverschiedenheiten endgültig aus

Ein von Mitte-links im Natio­nal­rat ein­ge­brach­tes Ver­la­ge­rungs­ziel wurde nur wenig spä­ter vom Stän­de­rat wie­der gestri­chen. Ein Min­der­heits­an­trag, der eine Sta­bi­li­sie­rung des Anteils der Güter­trans­por­te auf der Schie­ne anstreb­te, fand eben­falls keine Mehr­heit. Nach dem Stän­de­rat strich am 16. März 2025 auch eine Mitte-rechts-Mehr­heit die­ses Ziel wie­der aus dem Geset­zes­ent­wurf, womit es defi­ni­tiv vom Tisch ist. Bereits heute hat der Bun­des­rat einen Ver­la­ge­rungs­auf­trag für den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr, nicht jedoch für den EWLV.

Zugunsten von Transparenz und Wettbewerb entschieden

Erfreu­li­cher­wei­se hat das Par­la­ment wei­te­re Anträ­ge aus dem Stän­de­rat gut­ge­heis­sen, die den Wett­be­werb im EWLV stär­ken, Trans­pa­renz för­dern und die Aus­ga­ben beschrän­ken wol­len. So sind Quer­sub­ven­tio­nie­run­gen aus dem staat­lich unter­stütz­ten Ange­bot im EWLV in nicht geför­der­te Unter­neh­mens­be­rei­che sowie ander­wei­ti­ge Markt­ver­zer­run­gen durch EWLV-Anbie­ten­de zu ver­hin­dern. Dazu defi­niert und über­wacht der Bund ent­spre­chen­de orga­ni­sa­to­ri­sche Mass­nah­men. Wei­ter soll SBB Cargo die im EWLV erbrach­ten Leis­tun­gen zu Markt­kon­di­tio­nen anbie­ten und Finanz­flüs­se, die Kos­ten- und Ertrags­ent­wick­lung im EWLV sowie Indi­ka­to­ren zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit jähr­lich im Geschäfts­be­richt offen­le­gen. Für das Bereit­stel­len der not­wen­di­gen Vor­keh­run­gen zur Nach­ver­fol­gung der Ziel­er­rei­chung ist das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) zuständig.

Alle EWLV-Akteure gefragt – einer ganz besonders

Die DAK allein kann den EWLV kaum zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit füh­ren. Damit das revi­dier­te GüTG Wir­kung ent­fal­tet, müs­sen alle invol­vier­ten Kräf­te zur Erhö­hung der Pro­duk­ti­vi­tät im EWLV bei­tra­gen. Die Haupt­ver­ant­wor­tung für eine erfolg­rei­che Ziel­er­rei­chung liegt bei SBB Cargo. Die Güter­ver­kehrs­toch­ter des SBB-Kon­zerns hat zwei­fel­los den gröss­ten Stell­he­bel zur Errei­chung der Eigen­wirt­schaft­lich­keit im EWLV.

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