Im August 2024 reich­te die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­ra­tes mit 13 zu 8 bei 4 Ent­hal­tun­gen die Moti­on 24.3823 «Revi­si­on der Risi­ko­haf­tung von Eigen­tü­mern von Güter­wag­gons ein». Die Moti­on will für Wagen­hal­ter eine Gefähr­dungs­haf­tung und eine Ver­si­che­rungs­pflicht inklu­si­ve Vor­ga­be der Höhe der Deckungs­sum­me ein­füh­ren. Dies mit der Absicht, die Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu erhö­hen. Der Natio­nal­rat berät die Moti­on am Diens­tag, 10. Dezem­ber 2024.

Darum geht’s:

  • Die Moti­on ist systemwidrig
  • Die Moti­on erhöht die Sicher­heit nicht
  • Die Moti­on tor­pe­diert die Verlagerungspolitik
  • Die Moti­on behan­delt Glei­ches ungleich

 

Die Motion ist systemwidrig

Die Wagen­hal­ter ver­ant­wor­ten im heu­ti­gen Sys­tem die Zulas­sung und Instand­hal­tung ihrer Wagen. Im Scha­den­fall wird bei Vor­lie­gen von Män­geln am Wagen ihr Ver­schul­den ver­mu­tet und sie haf­ten für den Scha­den, wenn sie nicht bewei­sen kön­nen, dass sie alle not­wen­di­gen Sicher­heits­vor­keh­run­gen getrof­fen haben. Die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) sind für den Betrieb und die Sicher­heit der Züge/Wagen ver­ant­wort­lich, wäh­rend die Wagen­hal­ter beim Betriebs­ein­satz ihrer Wagen kei­nen Ein­fluss auf die Sicher­heits­kon­trol­len haben. Eine Aus­wei­tung der Haf­tung auf die Wagen­hal­ter würde die Effi­zi­enz und Wirt­schaft­lich­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs stark beein­träch­ti­gen und ist daher systemwidrig.

Die Motion erhöht die Sicherheit nicht

Jeder Güter­wa­gen wird von der natio­na­len Sicher­heits­be­hör­de vor Inbe­trieb­nah­me zuge­las­sen – unab­hän­gig von Haf­tungs­fra­gen. Neben die­ser staat­li­chen Zulas­sung durch­lau­fen auch alle Güter­wa­gen einen exter­nen zer­ti­fi­zier­ten, peri­odi­schen und prä­ven­ti­ven Instand­hal­tungs­pro­zess. Für Wagen­hal­ter ist die Sicher­heit ihres Güter­wa­gens aus­schlag­ge­bend für die Repu­ta­ti­on sowie ein wich­ti­ges Inves­ti­ti­ons- und Ver­kaufs­ar­gu­ment. Die Unter­neh­men inves­tie­ren euro­pa­weit jähr­lich 1.7 bis 2 Mil­li­ar­den Euro in neue Güter­wa­gen und arbei­ten stän­dig an Sicher­heits­ver­bes­se­run­gen. Eine Haf­tungs­ver­schär­fung führt weder zu einer Ver­rin­ge­rung von Unfall­ge­fah­ren noch senkt sie die Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit von Unfäl­len und das Aus­mass der von ihnen ange­rich­te­ten Schäden.

Die Motion torpediert die Verlagerungspolitik

Eine stren­ge­re Haf­tung macht den Güter­trans­port teu­rer und kom­pli­zier­ter, da die Über­ga­be von Güter­wa­gen zwi­schen ver­schie­de­nen Ver­ant­wor­tungs­be­rei­chen auf­wen­di­ger wird. Dadurch könn­ten weni­ger Güter­wa­gen in der Schweiz genutzt wer­den, da gera­de Güter­wa­gen­ka­pa­zi­tä­ten aus dem Aus­land feh­len dürf­ten. Das macht den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr unat­trak­ti­ver und tor­pe­diert die Ver­la­ge­rungs­po­li­tik. Ein Schwei­zer Allein­gang würde das über Jahr­zehn­te erar­bei­te­te und aus­ta­rier­te euro­päi­sche Regel­werk unter­mi­nie­ren und zu einer Insel­lö­sung füh­ren. Zudem setzt die Schweiz so ihre wich­ti­ge Rolle im euro­päi­schen Güter­ver­kehr aufs Spiel, was schluss­end­lich die Ver­sor­gungs­si­cher­heit gefährdet.

Die Motion behandelt Gleiches ungleich

Glei­che Vor­gän­ge – zie­hen von Fahr­zeu­gen durch ein Zug­fahr­zeug ‑wer­den bei Annah­me der Moti­on ungleich behan­delt. Dies geschieht im Ver­hält­nis zwi­schen Sat­tel­schlep­per und Güter­zug, aber auch im Ver­hält­nis von Per­so­nen- und Güterzug.

Die Moti­on 24.3823 «Revi­si­on der Risi­ko­haf­tung von Eigen­tü­mern von Güter­wag­gons» ver­fehlt somit ihre eigent­li­che Absicht. Sie kos­tet nur alle Betei­lig­ten viel und ver­rin­gert die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se. Das bestehen­de Sys­tem garan­tiert die Sicher­heit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereits heute und bie­tet die effi­zi­en­tes­ten Rah­men­be­din­gun­gen für die schwei­ze­ri­sche Verlagerungspolitik.
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