Die Hintergründe vorab

Auf den Sach­plan Verkehr/Teil Pro­gramm und damit auf die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wir­ken diver­se Fak­to­ren ein (vgl. Abbil­dung 1). Raum­kon­zept Schweiz, Ver­kehrs­per­spek­ti­ven und Stra­te­gie Nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung geben die stra­te­gi­sche Stoss­rich­tung vor. Auf der Umset­zungs­ebe­ne kom­men Richt­plä­ne, Sach­plan Verkehr/Teil Umset­zung, Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gram­me sowie die Aus­bau­schrit­te für Schie­ne und Stras­se und wei­te­re Grund­la­gen zum Tragen.


Abbil­dung 1: Ein­bet­tung und Zusam­men­spiel des Sach­plans Ver­kehr, Teil Pro­gramm mit den räum­li­chen und ver­kehr­li­chen Pla­nungs­in­stru­men­ten (Bild­quel­le: Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung ARE, Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm)

Mit der Lang­frist­per­spek­ti­ve BAHN 2050 wird das eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) aus den vor­lie­gen­den Stra­te­gien die für die Bahn rele­van­ten Stoss­rich­tun­gen zum natio­na­len und inter­na­tio­na­len Per­so­nen- und Güter­ver­kehr auf der Schie­ne und zur Eisen­bahn­in­fra­struk­tur als Basis für die nächs­ten STEP-Aus­bau­schrit­te defi­nie­ren. Aller­dings ist BAHN 2050 keine ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Mobilitätsstrategie.

Mit dem Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm, stellt das UVEK die Koor­di­na­ti­on der Ver­kehrs­trä­ger Stras­se, Schie­ne, Luft, Was­ser unter­ein­an­der und mit der Raum­ent­wick­lung sicher. Die räum­li­chen Belan­ge ste­hen dabei im Vor­der­grund. Der Sach­plan Ver­kehr besteht aus einem Teil Pro­gramm, der die Stra­te­gie­ebe­ne adres­siert und vom Bun­des­rat letz­mals am 20. Okto­ber 2021 aktua­li­siert wurde, und aus diver­sen ver­kehrs­trä­ger­be­zo­ge­nen Umsetzungsteilen.

Die Ent­wick­lung von Sied­lun­gen und Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren gehen Hand in Hand. Die Sied­lungs­struk­tur wirkt sich auf das Ver­kehrs­sys­tem aus – und umge­kehrt. Die Gestalt der Ver­kehrs­net­ze beein­flusst die Stand­ort­wahl von Fir­men und Men­schen, also prä­gen sie den Raum. Die räum­li­chen Mus­ter wie­der­um wir­ken sich auf die Ver­kehrs­flüs­se und die Netz­aus­las­tung aus. Zur Wei­ter­ent­wick­lung des Ver­kehrs­sys­tems und zur Abstim­mung mit der Raum­ent­wick­lung regt das Raum­kon­zept Schweiz vom 15. Dezem­ber 2012 an, Ver­kehrs­trä­ger ent­spre­chend ihren Stär­ken zu kom­bi­nie­ren und Sied­lun­gen in jenen Räu­men zu ent­wi­ckeln, wo bereits eine gute Anbin­dung an den öffent­li­chen Ver­kehr besteht, etwa in Agglo­me­ra­tio­nen, in Städ­ten oder in regio­na­len Zentren.

Für den Güter­ver­kehr wird bis 2040 ein Gesamt­wachs­tum von 45 Pro­zent pro­gnos­ti­ziert. Würde auf den Aus­bau der Schie­nen­in­fra­struk­tur ver­zich­tet, so könn­te sich die Erreich­bar­keit der Städ­te und Zen­tren der Metro­po­li­tan­räu­me ver­schlech­tern. Mit dem STEP Aus­bau­schritt 2035 wird die Finan­zie­rung der Infra­struk­tu­ren vor allem im Ost-West-Kor­ri­dor, der Gen­fer­see­re­gi­on und den Räu­men Zürich und Zen­tral­schweiz sicher­ge­stellt. Zudem wer­den Anla­gen des Güter­ver­kehrs aus­ge­baut. Im Güter­ver­kehr gene­rell und vor allem in der Haupt­ver­kehrs­zeit wer­den zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten geschaf­fen und die Trans­port­ge­schwin­dig­kei­ten erhöht. Das unter­stützt die Anstren­gun­gen für einen eigen­wirt­schaft­li­chen Betrieb ins­be­son­de­re im Güter­ver­kehr in der Fläche.

Am 26. Janu­ar 2022 hat das UVEK den Sach­plan Ver­kehr, Teil Infra­struk­tur Schie­ne (SIS) Die­ser zeigt Ansät­ze zur Lösung von Pro­ble­men im Bereich der Schie­nen­in­fra­struk­tu­ren auf, sieht Mass­nah­men des Bun­des vor und legt dar, wie diese Mass­nah­men unter­ein­an­der und mit ande­ren raum­wirk­sa­men Akti­vi­tä­ten im zeit­li­chen Ablauf koor­di­niert wer­den sol­len. Diese Mass­nah­men betref­fen die fol­gen­den Bereiche:

  • Sach­plan­re­le­van­te Schienenstrecken
  • Umschlags­an­la­gen für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr von natio­na­ler Bedeutung
  • Per­so­nen­bahn­hö­fe, Abstell­an­la­gen, Unter­halts- und Ser­vice­an­la­gen des Roll­ma­te­ri­als oder Güter­ver­kehrs­an­la­gen im vom Bund mit­fi­nan­zier­ten Nor­mal- und Schmalspurnetz
  • Über­tra­gungs­lei­tun­gen für die Strom­ver­sor­gung des Schienennetzes
  • Für die Inbe­trieb­nah­me wich­ti­ger Infra­struk­tur­aus­bau­ten not­wen­di­ge Unterwerke
Was wir von der Sache halten

UVEK und Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung (ARE) haben die Über­ar­bei­tung des Sach­plans Ver­kehr, Teil Pro­gramm, am 15. Sep­tem­ber 2020 in die Anhö­rung gege­ben, unse­re Ant­wort fin­den Sie hier. Wir vom VAP sind über­dies im Sound­ing Board zur Erar­bei­tung der Lang­frist­per­spek­ti­ve BAHN 2050 des UVEK ver­tre­ten und konn­ten uns ver­schie­dent­lich in die Arbei­ten ein­brin­gen. Nach­fol­gend haben wir unse­re wich­tigs­ten Anre­gun­gen zur Ver­bes­se­rung des Sach­plans, Teil Pro­gramm für Sie kurzgefasst.


Abbil­dung 2: Der Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm, räumt dem Güter­ver­kehr mehr – wenn auch noch nicht genug – Bedeu­tung ein. (Bild­quel­le: Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung ARE, Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm)

1. Allgemeine Anmerkungen

Der Sach­plan ver­folgt kon­se­quent einen Top-down-Ansatz. Dadurch wer­den poten­zi­el­le, nach­hal­ti­ge Sze­na­ri­en für einen Bot­tom-up-Ansatz aus­ge­klam­mert. Sol­che böten ein grös­se­res Mit­ge­stal­tungs­recht der Kan­to­ne, Gemein­den und betrof­fe­nen pri­va­ten Akteu­re. Die­ser Top-down-Ansatz steht im Wider­spruch zur Erkennt­nis, wonach «die Ange­bots­for­men und die Anbie­ter viel­fäl­tig» seien (vgl. Seite 24). Die defi­ni­ti­ve Fas­sung hält an den Staats­ebe­nen fest und klam­mert die Wirt­schaft aus.

Eines der wich­tigs­ten Ziele ist die Errei­chung der CO2-Vor­ga­ben. Lei­der wer­den im Sach­plan die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen der Ver­kehrs­trä­ger nicht genü­gend abge­bil­det. Etwa die kom­plet­te Abkehr von Ben­zin­mo­to­ren sei­tens der Auto­mo­bil­in­dus­trie ab 2030 oder Ein­satz moderns­ter Ver­kehrs­leit­sys­te­me im Zusam­men­hang mit dem (teil-)autonomen Fah­ren und dadurch bes­se­rer Nut­zung der Infrastruktur.

Vor­schlag VAP: Der «grü­nen» Logis­tik als Rück­grat der Schwei­zer Wirt­schaft und als Basis für einen gesi­cher­ten Wohl­stand der Schwei­zer Bevöl­ke­rung soll­te im Sach­plan bes­ser Rech­nung getra­gen werden.

2. Gegenstromprinzip gefährdet

Der Sach­plan trifft in den Kapi­teln «Ziel­bild Mobi­li­tät und Raum» sowie «Ent­wick­lungs­stra­te­gien und Hand­lungs­grund­sät­ze» höchst detail­lier­te behör­den­ver­bind­li­che Fest­le­gun­gen. Die im Sach­plan eben­so detail­liert beschrie­be­ne ite­ra­ti­ve Zusam­men­ar­beit aller Staats­ebe­nen und das damit ange­spro­che­ne Gegen­strom­prin­zip wer­den dadurch aller­dings mas­siv ein­ge­schränkt. Der Sach­plan ver­folgt einen zen­tra­lis­ti­schen – kei­nen föde­ra­lis­ti­schen – Ansatz ohne gesetz­li­che Grundlage.

Vor­schlag VAP: Der Detail­lie­rungs­grad der behör­den­ver­bind­li­chen Fest­le­gun­gen, Erwä­gun­gen und Erläu­te­run­gen bie­tet wenig Raum für Koope­ra­ti­on im Sinne des Gegen­strom­prin­zips. Zur Erleich­te­rung inter­re­gio­na­ler Stra­te­gien könn­te der Bund eine gesamt­heit­li­che Koor­di­na­ti­on vornehmen.

3. Zielkonflikt öffentlicher Verkehr vs. Schienengüterverkehr

Im Sach­plan fehlt eine detail­lier­te Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen Per­so­nen- und Güter­ver­kehr und den damit ein­her­ge­hen­den Her­aus­for­de­run­gen und poten­zi­el­len Zukunfts­lö­sun­gen. Im Wei­te­ren spricht der Sach­plan von öffent­li­chem Ver­kehr als Gegen­satz zu moto­ri­sier­tem Indi­vi­du­al­ver­kehr. Diese Sicht­wei­se greift für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu kurz, da letz­te­rer nicht zum öffent­li­chen Ver­kehr zählt.

Vor­schlag VAP: Die ver­ab­schie­de­te Fas­sung des Sach­plans räumt dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zwar einen höhe­ren Stel­len­wert ein. Doch noch immer domi­nie­ren die Über­le­gun­gen zum öffent­li­chen Ver­kehr. Die Ver­tre­ter des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs müss­ten wie die­je­ni­gen des öffent­li­chen Ver­kehrs in die beschrie­be­nen ite­ra­ti­ven Pro­zes­se der Staats­ebe­nen ein­be­zo­gen werden.

4. Privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeklammert

Der Sach­plan wurde von Bund, Kan­to­nen, Städten/Gemeinden sowie Ver­tre­tun­gen der Agglo­me­ra­ti­ons­trä­ger­schaf­ten ent­wi­ckelt. Die für den Güter­ver­kehr unver­zicht­ba­re Infra­struk­tur (Umschlags­platt­for­men, Ter­mi­nals, Anschluss­glei­se, Hafen­in­fra­struk­tu­ren an Bin­nen­ge­wäs­sern, Luft­fracht­ter­mi­nals usw.) wird pri­vat­wirt­schaft­lich erstellt und unter­hal­ten. Der Sach­plan fasst diese pri­va­te Infra­struk­tur unter der Wen­dung «Ver­kehrs­dreh­schei­ben und Ent­wick­lungs­schwer­punk­te» zusam­men. Über diese wird der Güter­ver­kehr in mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­ten abge­wi­ckelt. Trotz­dem ist der Güter­ver­kehr nicht in der vor­ge­schla­ge­nen Typo­lo­gie der Ver­kehrs­dreh­schei­ben ent­hal­ten. Unter «Unter­neh­men» wer­den Unter­neh­men des öffent­li­chen Ver­kehrs ver­stan­den, nicht die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Ver­la­der, die die Dreh­schei­ben erstel­len, finan­zie­ren und betrei­ben. Letz­te­re sol­len nicht invol­viert werden.

Vor­schlag VAP: Eine erfolg­rei­che, inno­va­ti­ve, kun­den­ori­en­tier­te und somit nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät bzw. die brei­te Akzep­tanz von Ange­bo­ten lässt sich nur durch Ein­bin­dung der invol­vier­ten pri­va­ten Unter­neh­men rea­li­sie­ren. Diese müs­sen für Fra­gen der Ver­kehrs­len­kung, bes­se­ren Aus­las­tung, Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Erhö­hung der Wider­stands­fä­hig­keit der Ver­kehrs­dreh­schei­ben in die Umset­zung der Ziele des Sach­plans ein­be­zo­gen werden.

5. Infrastrukturausbau wenig nachfrageorientiert

Der Vor­schlag einer Prä­zi­sie­rung, wonach vor einem Aus­bau zuerst alle ande­ren Mög­lich­kei­ten für gute Ver­bin­dun­gen aus­ge­schöpft wer­den, macht die Ver­nach­läs­si­gung des Güter­ver­kehrs im Sach­plan über­deut­lich. Von Pro­duk­ti­ons- und Logis­tik­stand­or­ten ist keine Rede. Die Ver­kehrs­dreh­schei­ben des Güter­ver­kehrs blei­ben irrele­vant. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wird im Sach­plan sehr zurück­hal­tend the­ma­ti­siert und nicht als Ver­kehrs­dreh­schei­be oder Ent­wick­lungs­schwer­punkt wahrgenommen.

Der Vor­schlag, den Güter­ver­kehr im «Kon­zept Güter­trans­port auf der Schie­ne» allei­ne abzu­han­deln, ist unge­nü­gend. Dies aus zwei Grün­den: Der Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Bin­nen­ver­kehr beträgt ledig­lich knapp 20%. Das Kon­zept steht zudem unter dem über­ge­ord­ne­ten Dach des Sach­plans, es feh­len damit die Stu­fen­ge­rech­tig­keit und die Verbindlichkeit.

Vor­schlag VAP: Der Sach­plan Ver­kehr darf den Güter­ver­kehr nicht ver­nach­läs­si­gen und die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Haupt­ak­teu­re aus­klam­mern. Ansons­ten erfolgt der Infra­struk­tur­aus­bau nicht nachfrageorientiert.

6. Verbindungsqualität optimieren

Die für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zen­tra­le Ost-West-Achse liegt über­wie­gend im inter­me­diä­ren Sied­lungs­raum. Hier befin­den sich umfang­rei­che Produktions‑, Ver­ar­bei­tungs- und Logis­tik­stand­or­te sowie Ver­kehrs­dreh­schei­ben (Anschluss­glei­se, Ter­mi­nals). Ihre regio­na­le Anbin­dung an den Güter­fern­ver­kehr zwi­schen Agglo­me­ra­tio­nen, aber auch inner­halb oder zwi­schen Agglo­me­ra­ti­ons­gür­teln, wird im Sach­plan nicht beschrie­ben. Ins­be­son­de­re wer­den keine Tan­gen­ti­al­ver­bin­dun­gen unter Umfah­rung der Agglo­me­ra­ti­ons­ker­ne auf­ge­zeigt, obschon eine sol­che zum Bei­spiel mit der Güter­um­fah­rungs­li­nie Zürich in den Hand­lungs­räu­men vor­ge­se­hen ist. Auch für den öffent­li­chen Ver­kehr wer­den keine Tan­gen­ti­al­li­ni­en oder äus­se­re Gür­tel auf­ge­zeigt, obschon die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Über­las­tung der Agglo­me­ra­ti­ons­ker­ne bekannt sind und der Sach­plan von einer mar­kan­ten Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ausgeht.

Vor­schlag VAP: Die am öffent­li­chen Ver­kehr ori­en­tier­te Ver­bin­dungs­qua­li­tät ist dif­fe­ren­ziert nach Raum­ty­pen für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ergän­zen. Eben­so die Umfah­rung der über­las­te­ten Agglo­me­ra­ti­ons­ker­ne durch die Ver­bin­dun­gen des öffent­li­chen Ver­kehrs zwi­schen Agglo­me­ra­tio­nen und inner­halb der Agglo­me­ra­tio­nen via Tan­gen­ti­al­li­ni­en und Umfahrungsgürtel.

7. Gefahrguttransporte gesondert regeln

Der Sach­plan the­ma­ti­siert den Ziel­kon­flikt zwi­schen Umwelt­schutz (Stör­fall­vor­sor­ge, Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf Schie­nen­gü­ter­ver­kehr) und Ver­dich­tung in den Zen­tren unzu­rei­chend. Mit der Ver­dich­tung ver­än­dert sich die Risi­ko­ein­schät­zung im Gefahr­gut­trans­port. So kön­nen risi­ko­sen­ken­de Mass­nah­men zur Auf­recht­erhal­tung bestehen­der Ver­keh­re nötig wer­den. Dabei ist das Ver­ur­sa­cher­prin­zip zu respek­tie­ren, sodass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nicht nur auf­recht­erhal­ten, son­dern wie ange­peilt auch erhöht wer­den kann.

Die Pro­ble­ma­tik lässt sich pro­to­ty­pisch anhand eines all­fäl­li­gen Gefah­ren­gut­trans­port-Ver­bots am Sim­plon dar­stel­len. Der Sim­plon ist der best­aus­ge­bau­te Pass­über­gang der Schweiz. Zur Erhö­hung sei­ner Sicher­heit wurde in den letz­ten Jah­ren enorm viel Geld inves­tiert. Nach Arti­kel 4 der «Ver­ord­nung über die Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Stras­se » (SDR) gel­ten für die Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Stras­se auch im natio­na­len Ver­kehr die Bestim­mun­gen des «Über­ein­kom­mens über die inter­na­tio­na­le Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Stras­se» (ADR). Der Bin­nen­ver­kehr am Sim­plon ist men­gen­mäs­sig nicht rele­vant, da es sich hier prak­tisch nur um inter­na­tio­na­len Ver­kehr handelt.

Ver­bes­se­rungs­vor­schlag: Unser Anlie­gen für eine geson­der­te Betrach­tung von Gefahr­gü­tern wurde im Sach­plan auf­ge­nom­men. Aller­dings ohne Hin­weis auf eine Ver­ur­sa­chung und Mehr­wert­ab­schöp­fung, son­dern nur im Sinn einer «vor­aus­schau­en­den» Pla­nung. Der Zusam­men­hang zwi­schen Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und ver­dich­te­ter Besied­lung bei Gefahr­gut­trans­por­ten ist unter Berück­sich­ti­gung der Umwelt­an­lie­gen dar­zu­stel­len. Dazu braucht es ver­ur­sa­cher­ge­rech­te Lösungen.

 

Den voll­stän­di­gen Wort­laut unse­rer schrift­li­chen Anhö­rungs­ant­wort an Bun­des­rä­tin Simo­net­ta Som­ma­ru­ga lesen Sie hier.

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