Am 28. Febru­ar 2025 begrüss­te das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Güter­bran­che am run­den Tisch. Zur Debat­te stand die Umset­zung des total­re­vi­dier­ten Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) noch vor des­sen defi­ni­ti­ven Ver­ab­schie­dung im Par­la­ment. Die­ses legt mit dem GüTG den Grund­stein für Eigen­wirt­schaft­lich­keit im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV). Aller­dings blei­ben die Her­aus­for­de­run­gen immens.

Darum geht’s:

  • Sport­li­che Umset­zung per 2026 angepeilt
  • Finan­zie­rungs­mass­nah­men klä­ren sich
  • För­der­bei­trä­ge sor­gen für Rückenwind
  • Nach­fra­ge zusätz­lich finan­zi­ell unterstützt
  • DAK dürf­te erhoff­ter Befrei­ungs­schlag sein
  • Kur­ven­rei­che Zukunft
 
Sportliche Umsetzung per 2026 angepeilt

Das BAV prä­sen­tier­te den Dis­kus­si­ons­teil­neh­men­den einen sport­li­chen Fahr­plan zur Umset­zung des GüTG. Es geht davon aus, dass das Par­la­ment das total­re­vi­dier­te GüTG in sei­ner Schluss­ab­stim­mung vom 21. März 2025 ver­ab­schie­det. Spä­tes­tens im Mai 2025 folgt die Ver­nehm­las­sung der Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen. Sowohl das Gesetz als auch die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen sol­len am 1. Janu­ar 2026 in Kraft tre­ten. Nach der Ver­nehm­las­sung der Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen will das BAV einen wei­te­ren run­den Tisch ein­be­ru­fen, um ver­blei­ben­de Fra­gen der Bran­chen­ver­tre­ter zu klären.

Finanzierungsmassnahmen klären sich

Mit den im GüTG genann­ten För­der­bei­trä­gen will der Regu­la­tor die Eigen­wirt­schaft­lich­keit des EWLV errei­chen. Dazu sieht er Bei­trä­ge für unter­schied­li­che Anspruchs­grup­pen vor:

  1. Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit Anbie­ten­den von EWLV
  2. Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge an Anla­gen­be­trei­ber oder ‑benüt­zer, finan­ziert durch die Abschaf­fung der LSVA-Rück­erstat­tung im Vor- und Nach­lauf des unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (UKV)
  3. Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge für pri­va­te Güterverkehrsanlagen
  4. Pau­scha­le Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge zur För­de­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK)

Die Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit Anbie­ten­den von EWLV sol­len all­fäl­li­ge unge­deck­te Betriebs­kos­ten in der Trans­for­ma­ti­ons­pha­se der Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung decken. Nach Abschluss der För­der­mass­nah­men soll der EWLV eigen­wirt­schaft­lich funk­tio­nie­ren. Dazu muss der EWLV als Gesamt­sys­tem pro­duk­ti­ver wer­den, etwa indem er Ange­bo­te moder­ni­siert und neue erschliesst oder die Qua­li­tät der Bedien­struk­tur ver­bes­sert. Zudem las­sen sich durch die Digi­ta­li­sie­rung Pro­zes­se auto­ma­ti­sie­ren, ver­ein­fa­chen und ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren; das alles bevor die DAK in Betrieb ist. Dank die­ser Anpas­sun­gen wird der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nicht nur für bestehen­de Kun­den, son­dern auch für poten­zi­el­le Neu­kun­den attraktiver.

Förderbeiträge sorgen für Rückenwind

Die ange­dach­te Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­rung soll zwei­mal vier Jahre dau­ern. Sie ver­schafft den Betei­lig­ten die not­wen­di­ge Zeit, um die Her­aus­for­de­run­gen zu meis­tern. Dazu braucht es eine gewis­se Opfer­sym­me­trie unter den Anspruchs­grup­pen, die auch mode­ra­te Preis­er­hö­hun­gen bei den Ver­la­dern ein­schliesst. Aller­dings müs­sen sich sol­che Preis­er­hö­hun­gen auch mit Qua­li­täts­ver­bes­se­run­gen im Sys­tem recht­fer­ti­gen las­sen. Star­ke und kurz­fris­ti­ge Preis­stei­ge­run­gen und Ange­bots­ein­schrän­kun­gen lau­fen der Eigen­wirt­schaft­lich­keit ent­ge­gen. Sie füh­ren dazu, dass sich die Ver­la­der vom EWLV abwen­den, was des­sen Eigen­wirt­schaft­lich­keit noch schwe­rer erreich­bar macht.
An die Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen gebun­den sind rich­ti­ger­wei­se eine regel­mäs­si­ge Bericht­erstat­tung, das Moni­to­ring der Schlüs­sel­kenn­zah­len und ein Sank­ti­ons­me­cha­nis­mus, falls die Ziele nicht erreicht wer­den. Diese Kon­di­tio­nen stel­len glaub­wür­dig sicher, dass die För­de­rung – also die Steu­er­gel­der – den EWLV dem Ziel der Eigen­wirt­schaft­lich­keit näher bringt.

Nachfrage zusätzlich finanziell unterstützt

Mit den Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­gen an Anla­ge­be­trei­ber oder ‑benüt­zer und den Inves­ti­ti­ons­bei­trä­gen für pri­va­te Güter­ver­kehrs­an­la­gen unter­stützt der Gesetz­ge­ber auch die Nach­fra­ge­sei­te des EWLV und die Anbie­ter von Bedien­punk­ten. Dies ist wich­tig, denn auf dem Weg zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit muss auch die Nach­fra­ge­sei­te sta­bi­li­siert wer­den. Ein Rück­gang der Trans­port­men­ge im Bahn­sys­tem würde die Ziel­er­rei­chung eines eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV erschwe­ren. Finan­ziert wer­den die Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge an Anla­ge­be­trei­ber oder ‑benüt­zer durch die Abschaf­fung der LSVA-Rück­erstat­tung im Vor- und Nach­lauf zum UKV. Dem­nach lässt der Bund kein zusätz­li­ches Geld flies­sen, son­dern ändert nur den Adres­sa­ten der Fördermittel.

DAK dürfte erhoffter Befreiungsschlag sein

Das Par­la­ment beab­sich­tigt im revi­dier­ten GüTG auch pau­scha­le Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge für die DAK. Diese dürf­ten dem EWLV den erhoff­ten Tech­no­lo­gie­schub zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit ver­schaf­fen. Denn die DAK ermög­licht die lang­ersehn­te Moder­ni­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung der Pro­duk­ti­on im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr.
Die Bran­che allein kann die Umset­zung die­ser Inno­va­ti­on kaum stem­men. Zum einen sind die Mar­gen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereits heute dünn. Zum ande­ren ergibt sich ein Koor­di­na­ti­ons­pro­blem, da der Nut­zen der DAK gröss­ten­teils nicht bei den zur Umrüs­tung gezwun­ge­nen Wagen­hal­tern anfällt, son­dern bei den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men. Aller­dings müs­sen die Wagen­hal­ter die Umrüs­tungs­kos­ten voll­um­fäng­lich tra­gen. Die Ver­la­der ihrer­seits müs­sen ihre Anschluss­glei­se und Trieb­fahr­zeu­ge bau­lich anpas­sen und die Digi­ta­li­sie­rung ihrer Pro­zes­se finan­zie­ren. Ver­la­der und Wagen­hal­ter leis­ten also einen eben­so rele­van­ten Bei­trag zur Sanie­rung des EWLV-Sys­tems wie die Güterbahnen.

Kurvenreiche Zukunft

Mit dem total­re­vi­dier­ten GüTG erhält die Bran­che einen will­kom­me­nen Steil­pass, um den EWLV in weni­gen Jah­ren wie­der auf Kurs zu brin­gen. Das Par­la­ment ist dem EWLV wohl­ge­sinnt, auch im Wis­sen darum, dass man sich ein Schei­tern sowohl aus ver­kehrs­tech­ni­schen als auch aus öko­lo­gi­schen Grün­den nicht leis­ten kann. Doch noch ist das Ziel nicht erreicht und alle in der Bran­che müs­sen Farbe beken­nen. Dabei sind über­durch­schnitt­lich star­ke Preis­er­hö­hun­gen und Ange­bots­ein­schrän­kun­gen für Ver­la­der wenig hilf­reich. Denn sie las­sen das ohne­hin her­aus­for­dern­de Ziel noch wei­ter in die Ferne rücken.

Bei­trag Teilen: