Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat angekündigt, den Trassenpreis im Eisenbahnverkehr ab Anfang 2025 um 2,1 Prozent zu erhöhen. Diese Massnahme zielt darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung zu erfüllen. Allerdings könnten sie den Schienengüterverkehr erheblich belasten und die Verkehrsverlagerung auf die Schiene gefährden.
Darum geht’s:
- Trassenpreiserhöhung inakzeptabel
- Wirtschaftliche Krise, steigende Energiepreise, globaler Abschwung verteuern SGV
- Was wir für die Verlagerung auf die Schiene tun können
Unsere Meinung dazu ist klar: Wir lehnen eine Erhöhung des Trassenpreises im Güterverkehr ab. Bei einer Erhöhung von 2,1% ist es ausserdem äusserst irreführend, die Anpassung als «moderat» zu bezeichnen, da sie zu fatalen und unumkehrbaren Folgen führen kann. Vor dem Hintergrund der Verkehrsverluste im Binnen‑, Import‑, Export- und Transitverkehr sowie der deutlich günstigeren Trassenpreise im europäischen Umfeld ist eine Preiserhöhung inakzeptabel.
Wirtschaftlicher Hintergrund und Herausforderungen
Die europäische Wirtschaft kämpft derzeit mit einer tiefgreifenden Krise, die durch den anhaltenden Konflikt in der Ukraine, steigende Energiepreise und den globalen Wirtschaftsabschwung, insbesondere in China, verschärft wird. Diese Faktoren führen zu einem Rückgang des Güteraustauschs und beeinträchtigen den Transportsektor erheblich.
Seit Mitte 2022 verzeichnen wir in Europa einen kontinuierlichen Rückgang der Transportvolumen im Schienengüterverkehr. Der durchschnittliche Kostenanstieg für Bahntraktion um 10% treibt viele Unternehmen dazu, ihre Güter vermehrt auf die Strasse zu verlagern. Die Dachorganisation der Kombiverkehrsanbieter UIRR meldet für 2023 einen Rückgang des Schienengüterverkehrs um ca. 15%, während der Strassentransport nur geringfügig zurückgegangen ist.
Kostensteigerungen und ihre toxische Wirkung
In diesem schwierigen Umfeld belasten die geplanten Preiserhöhungen für Energie und den Verschleissfaktor den Güterverkehr überproportional. Der Verschleissfaktor wird um 9% von 0,33 auf 0,36 CHF/BTkm erhöht, und wie die Energiekosten steigen, wird im Juli entschieden.
Als Begründung für die Erhöhung des Basispreises Verschleiss werden gestiegene gewichtsabhängige Grenzkosten angegeben, deren Berechnung jedoch nicht transparent ist und auf den Infrastrukturausbaustandards für den Personenverkehr basiert. Diese Preiskomponente, gedacht als Anreiz für die Beschaffung von fahrbahnschonendem Rollmaterial, beschleunigt nicht den Ersatz von Bahnwagen mit ihrer langen Lebensdauer von 2–3 Jahrzehnten. Der Anreiz ist zu gering, um die Mehrkosten für verschleissarmes Rollmaterial zu decken, was die Kosten für den Schienengüterverkehr erheblich erhöht und dessen Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert.
Schlussfolgerung
Eine Erhöhung des Trassenpreises um 2,1% soll zwar den gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung Rechnung tragen, wird jedoch zu erheblichen Mehrkosten für den Güterverkehr führen. Diese Massnahme könnte die Bemühungen um die Verkehrsverlagerung auf die Schiene untergraben und die wirtschaftliche Belastung in einem bereits herausfordernden Umfeld weiter verschärfen. Zu wünschen wäre, dass der Schienengüterverkehr, der im Mischbetrieb von Personen- und Güterverkehr unter den hohen Ausbaustandards des Personenverkehrs leidet, grundsätzlich entlastet wird. Nur so wird der Schienengüterverkehr wettbewerbsfähig und kann die Mobilitätswende erfolgreich vorantreiben.