Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) hat ange­kün­digt, den Tras­sen­preis im Eisen­bahn­ver­kehr ab Anfang 2025 um 2,1 Pro­zent zu erhö­hen. Diese Mass­nah­me zielt dar­auf ab, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Kos­ten­de­ckung zu erfül­len. Aller­dings könn­ten sie den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erheb­lich belas­ten und die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne gefährden.

Darum geht’s:

  • Tras­sen­preis­er­hö­hung inakzeptabel
  • Wirt­schaft­li­che Krise, stei­gen­de Ener­gie­prei­se, glo­ba­ler Abschwung ver­teu­ern SGV
  • Was wir für die Ver­la­ge­rung auf die Schie­ne tun können

 

Unse­re Mei­nung dazu ist klar: Wir leh­nen eine Erhö­hung des Tras­sen­prei­ses im Güter­ver­kehr ab. Bei einer Erhö­hung von 2,1% ist es aus­ser­dem äus­serst irre­füh­rend, die Anpas­sung als «mode­rat» zu bezeich­nen, da sie zu fata­len und unum­kehr­ba­ren Fol­gen füh­ren kann. Vor dem Hin­ter­grund der Ver­kehrs­ver­lus­te im Binnen‑, Import‑, Export- und Tran­sit­ver­kehr sowie der deut­lich güns­ti­ge­ren Tras­sen­prei­se im euro­päi­schen Umfeld ist eine Preis­er­hö­hung inakzeptabel.

Wirtschaftlicher Hintergrund und Herausforderungen

Die euro­päi­sche Wirt­schaft kämpft der­zeit mit einer tief­grei­fen­den Krise, die durch den anhal­ten­den Kon­flikt in der Ukrai­ne, stei­gen­de Ener­gie­prei­se und den glo­ba­len Wirt­schafts­ab­schwung, ins­be­son­de­re in China, ver­schärft wird. Diese Fak­to­ren füh­ren zu einem Rück­gang des Güter­aus­tauschs und beein­träch­ti­gen den Trans­port­sek­tor erheblich.

Seit Mitte 2022 ver­zeich­nen wir in Euro­pa einen kon­ti­nu­ier­li­chen Rück­gang der Trans­port­vo­lu­men im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Der durch­schnitt­li­che Kos­ten­an­stieg für Bahn­trak­ti­on um 10% treibt viele Unter­neh­men dazu, ihre Güter ver­mehrt auf die Stras­se zu ver­la­gern. Die Dach­or­ga­ni­sa­ti­on der Kom­bi­ver­kehrs­an­bie­ter UIRR mel­det für 2023 einen Rück­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs um ca. 15%, wäh­rend der Stras­sen­trans­port nur gering­fü­gig zurück­ge­gan­gen ist.

Kostensteigerungen und ihre toxische Wirkung

In die­sem schwie­ri­gen Umfeld belas­ten die geplan­ten Preis­er­hö­hun­gen für Ener­gie und den Ver­schleiss­fak­tor den Güter­ver­kehr über­pro­por­tio­nal. Der Ver­schleiss­fak­tor wird um 9% von 0,33 auf 0,36 CHF/BTkm erhöht, und wie die Ener­gie­kos­ten stei­gen, wird im Juli entschieden.

Als Begrün­dung für die Erhö­hung des Basis­prei­ses Ver­schleiss wer­den gestie­ge­ne gewichts­ab­hän­gi­ge Grenz­kos­ten ange­ge­ben, deren Berech­nung jedoch nicht trans­pa­rent ist und auf den Infra­struk­tur­aus­bau­stan­dards für den Per­so­nen­ver­kehr basiert. Diese Preis­kom­po­nen­te, gedacht als Anreiz für die Beschaf­fung von fahr­bahn­scho­nen­dem Roll­ma­te­ri­al, beschleu­nigt nicht den Ersatz von Bahn­wa­gen mit ihrer lan­gen Lebens­dau­er von 2–3 Jahr­zehn­ten. Der Anreiz ist zu gering, um die Mehr­kos­ten für ver­schleiss­ar­mes Roll­ma­te­ri­al zu decken, was die Kos­ten für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erheb­lich erhöht und des­sen Wett­be­werbs­fä­hig­keit verschlechtert.

Schlussfolgerung

Eine Erhö­hung des Tras­sen­prei­ses um 2,1% soll zwar den gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Kos­ten­de­ckung Rech­nung tra­gen, wird jedoch zu erheb­li­chen Mehr­kos­ten für den Güter­ver­kehr füh­ren. Diese Mass­nah­me könn­te die Bemü­hun­gen um die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne unter­gra­ben und die wirt­schaft­li­che Belas­tung in einem bereits her­aus­for­dern­den Umfeld wei­ter ver­schär­fen. Zu wün­schen wäre, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der im Misch­be­trieb von Per­so­nen- und Güter­ver­kehr unter den hohen Aus­bau­stan­dards des Per­so­nen­ver­kehrs lei­det, grund­sätz­lich ent­las­tet wird. Nur so wird der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wett­be­werbs­fä­hig und kann die Mobi­li­täts­wen­de erfolg­reich vorantreiben.

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